Voyeuristische Fotos von Nachbarn sind Kunst

Wohnt man in New York und hat Arne Svenson zum Nachbarn, kann es schnell passieren, Teil seiner Kunst zu werden. Svenson richtet sein Teleobjektiv nämlich von seinem Apartment aus in benachbarte Wohnungen des "Zinc Building" in Manhattan. Um Erlaubnis fragt der Fotograf dabei allerdings nicht. Als vor mittlerweile zwei Jahren die Fotos in einer New Yorker Galerie zu sehen waren (wie der KURIER hier berichtet), gingen die Wogen hoch - es folgte eine Anzeige wegen der Verletzung der persönlichen Privatsphäre.
Im September 2013 verloren die Klagenden in erster Instanz, nun entschied auch ein zweites Gericht, dass die Bilder rechtlich nicht zu beanstanden sind, wie die Sueddeutsche Online berichtet. Demnach schreiben die Richter in ihrem Urteil, die Art und Weise, wie die Fotos zustanden gekommen sind, seien zwar "verstörend", sie würden aber gegen kein Gesetz verstoßen. Allerdings ermutigten sie die Kläger, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben.
Um diese Bilder geht es
Was will Svenson damit?
Der Künstler selbst will mit der Serie "Nachbarn" nach eigener Aussage mit den Momentaufnahmen Einblicke in das tägliche Leben gewähren. Da von keiner der fotografierten Personen das Gesicht zu erkennen ist, fühlt Svenson sich im Recht. Der Fotograf habe lediglich eine tägliche Routine bildlich eingefangen. Für ihn werden die Subjekte durch die Unmöglichkeit der Identifikation zu Objekten, womit er sich im legalen und legitimen Bereich bewege, so die Argumentation Svensons.
Rechtslage in Österreich
In Österreich wäre die Vorgehensweise des Fotografen wohl strafbar, meint Anwalt und Universitätsprofessor Heinz Mayer. Denn prinzipiell gelte, "in fremde Wohnungen zu fotografieren als nicht zulässig." Das Argument von Svenson, er zeige das Gesicht nicht, ist für den Anwalt ein Streitfall, denn das sei "hart an der Grenze" zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
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