Regisseure "gesetzlich enteignet"

Die allseitige Kritik am Gesetzesentwurf ist zwar anhaltendvehement; die bereits im Ministerrat abgesegnete Novelle zum Urheberrecht soll aber weiterhin noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Nun fordern die Filmregisseure die Regierung jedoch auf, "den jetzigen Vorschlag der Urheberrechtsnovelle zurückzuziehen"; auch andere Kunstsparten machen mobil.
Handel, Konsumentenvertreter und Online-Meinungsinhaber haben sich bereits kritisch u.a. zur Speichermedienabgabe geäußert. Nach einer Schrecksekunde haben sich nun die Filmregisseure zu Wort gemeldet; sie kritisieren eine Neureglung beim Filmurheberrecht.
Streitpunkt
In diesem Bereich war lange Jahre ein Streitpunkt, dass die Nutzungsrechte an Filmen in Österreich automatisch vollständig an die Produzenten gehen. Der europäische Gerichtshof hatte diese Regelung zuletzt für ungültig erklärt. Daher musste der so genannte "cessio legis"-Passus reformiert werden. In der Urheberrechtsnovelle wird nun festgehalten, dass die Weitergabe der Rechte an den Produzenten "kein Muss" mehr ist. Drehbuchautoren, Filmmusikkomponisten und weitere an der Erstellung des Filmes beteiligte Urheber können ihre Rechte nun auch an Dritte weitergeben, etwa Verwertungsgesellschaften. "Im Zweifel" aber erhält der Produzent die ausschließlichen Nutzungsrechte.
Die Regisseure sehen sich nun in dieser Neuregelung schlechter gestellt als Drehbuchautoren und Komponisten. In einer Aussendung des Regieverbands bezeichnen die Regisseure die Urheberrechtsnovelle als einen "Schlag ins Gesicht" ; sie würden "per Gesetz enteignet", da sie "keinerlei Verwertungsrechte an ihren Werken" bekämen.
Verstümmelt
Auch verwehren sie sich dagegen, dass der Produzent ohne Einwilligung des Regisseurs Film-Bearbeitungen vornehmen und verwerten kann – oder, wie die Regisseure schreiben, dass Filme "ohne ihre Zustimmung verändert und verstümmelt werden" können.
"Die Handschrift etablierter und zukünftiger RegisseurInnen darf nicht zerstört werden", heißt es.
Auch andere Teile der Filmbranche üben Kritik am Entwurf, insbesondere an der Deckelung der an die Künstler fließenden Gelder aus der Speichermedienabgabe. Diese Abgabe soll beim Kauf von Speichermedien eingehoben und an Künstler weitergegeben werden.
Jedoch sollen diese Ausschüttungen 29 Millionen Euro im Jahr nicht übersteigen, eine Regelung, die diverse Künstlergruppen bereits ablehnten. Der Kameramann und Jury-ROMY-Preisträger Walter Kindler ("Polt") bezeichnet die Deckelung nun als "unverständlich": "Die Einnahmen anderer Unternehmen sind ja auch nicht gesetzlich gedeckelt. Und was passiert mit den Einnahmen, die über die 29 Millionen hinausgehen?"
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