Rechnungshof prüft Thomas Drozdas Burgtheater-Jahre

Thomas Drozda (SPÖ) im Jahr 2007 als Geschäftsführer des Burgtheaters.
ÖVP und FPÖ beauftragten den Rechnungshof mit einer Prüfung der Ära von Thomas Drozda als Burgtheater-Geschäftsführer

ÖVP und FPÖ wollen die Zeit des nunmehrigen SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda als Geschäftsführer der Burgtheater GmbH durchleuchtet sehen und haben am Dienstag im Nationalrat eine Prüfung durch den Rechnungshof (RH) eingeleitet. Es geht um den Zeitraum von der Ausgliederung im Herbst 1999 bis zum Geschäftsjahr 2008/09.

Trotz „massiver Vorwürfe“ gegen den späteren Kulturminister Drozda seien vom RH bis dato ausschließlich die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 (die Direktionszeit von Matthias Hartmann) untersucht worden, ließ FPÖ-Klubobmann und Kultursprecher Walter Rosenkranz die APA schriftlich wissen. Dieser Bericht liefere aber genügend Hinweise, dass es mutmaßlich bereits unter Drozdas Geschäftsführung zu zahlreichen Ungereimtheiten gekommen sei.

Die FPÖ bezieht sich auf die Berichterstattung der Plattform „Addendum“ aus dem Vorjahr. Ex-Direktor Matthias Hartmann hatte dabei Anschuldigungen gegen Drozda erhoben und ein „vorsätzliches Wegschauen“ der Politik kritisiert. So seien unter Geschäftsführer Drozda und dessen Nachfolgerin Silvia Stantejsky Bilanzen bereits vor Hartmanns Bestellung zum künstlerischen Direktor gefälscht worden.

Drozda wies dies im November des Vorjahres zurück, er sprach von „tatsachenwidrigen und rufschädigen Behauptungen“. Er drohte "Addendum" mit Klage, brachte aber bis dato keine ein.

Kritik an der Vorgangsweise

Mit dem Dienstag eingebrachten Auftrag haben ÖVP und FPÖ der Opposition die Möglichkeit genommen, weitere Rechnungshofprüfungen zu verlangen. Obwohl die Koalition die Prüfung mit ihrer Mehrheit hätte beschließen können, hat sie dafür nämlich ein Minderheitenrecht benutzt, das auf maximal drei gleichzeitige Prüfungen begrenzt ist.

Das Parlament hat zwei verschiedene Möglichkeiten, den Rechnungshof mit Sonderprüfungen zu beauftragen: Entweder per Beschluss mit Koalitionsmehrheit oder wenn eine Minderheit von 20 Abgeordneten das wünscht. Wesentlicher Unterschied: Das Minderheitenrecht ist auf maximal drei parallel laufende Prüfungen begrenzt. Dieses Kontingent ist mit der von ÖVP und FPÖ eingeleiteten Burgtheater-Prüfung nun ausgeschöpft. Denn eine noch von den Grünen angestoßene Untersuchung des Informationsaustausches zwischen Finanzämtern läuft noch, und die SPÖ hat am Dienstag die Prüfung der Generalsekretäre in den Ministerien in Auftrag gegeben.

Jetzt-Klubchef Wolfgang Zinggl kritisiert das Vorgehen der Koalition als Versuch, der Minderheit Kontrollmöglichkeiten zu nehmen. Eine neuerliche Burgtheaterprüfung wäre auf Antrag des zuständigen Ministers Gernot Blümel (ÖVP) möglich gewesen, ohne die Minderheitenrechte zu schmälern. Auch die SPÖ beklagte, dass die Regierung das Recht der Opposition beschneide.

 

 

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