ORF-Finanzdirektor peilt weiter Gebührenerhöhung an

Generaldirektor Alexander Wrabetz schwieg bisher hartnäckig zu einer allfälligen Gebührenerhöhung im Herbst. Für seinen Finanzdirektor ist die Sache hingegen klar: Richard Grasl will trotz seiner Niederlage bei der ORF-Wahl mithelfen, bis Jahresende eine Gebührenerhöhung im Stiftungsrat durchzubringen. Dies erklärte der von der ÖVP unterstützte ORF-Finanzdirektor, dessen Vertrag im Dezember ausläuft, gegenüber dem Wirtschaftsmagazin trend. Grasl hält eine Erhöhung aus wirtschaftlichen Gründen für notwendig. Gegenüber dem KURIER präzisierte er am Freitag: „Der Generaldirektor muss entscheiden, ob und in welcher Höhe er im November oder Dezember einen Gebührenantrag stellt. Da mein Vertrag bis zum Jahresende aufrecht ist, werde ich seinen Vorschlag jedenfalls unterstützen“.
Rund 60 Millionen
Laut ORF-Gesetz muss der öffentlich-rechtliche Sender alle fünf Jahre prüfen, ob es zu einer Anpassung der ORF-Gebühren kommt. Die vorerst letzte Anhebung fand 2012 statt. Die Inflationsabschätzung für die kommenden fünf Jahre liegt bei kumuliert 10,5 Prozent, ein entsprechend hoher Gebührenantrag steht für den Herbst deshalb im Raum - hochgerechnet rund 60 Millionen Euro. Eine Erhöhung sei „im Interesse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter“, sagte Grasl.
Kritik der Politik
Politiker quer durch die Lager hatten zuletzt Kritik an einer möglichen Erhöhung geübt. Die Entscheidung darüber trifft freilich der 35-köpfige Stiftungsrat. Dort erreichte der von der SPÖ favorisierte Wrabetz bei seiner Wiederbestellung eine knappe Mehrheit von 18 Stimmen, darunter vier Belegschaftsvertreter. Die Betriebsräte sind bei einem Votum über die Gebührenfestlegung allerdings laut Gesetz nicht stimmberechtigt. Wrabetz bräuchte für eine Gebührenerhöhung also die Stimmen der Grasl-Unterstützer. Oder wie es Grasl erklärt: „Die Mehrheit im Stiftungsrat ist in dieser Frage ja keineswegs eindeutig.“ Der Finanzdirektor will jedenfalls auf „seine“ Partei einwirken und mithelfen, „den Stiftungsrat von der Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung zu überzeugen“.

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