Österreichs Drehbuchschreiber pochen auf Besserstellung

Österreichs Drehbuchschreiber pochen auf Besserstellung
Man präge mit Filmzitaten wie „Mei Bier is ned deppert“ den alltäglichen Sprachgebrauch vieler Österreicher

Der Drehbuchverband Austria hat einen Maßnahmenkatalog erstellt, mit dem die Zusammenarbeit zwischen Produktion, Sender, Regie und den Drehbuchautoren und -autorinnen verbessert werden soll. Die mit „Drehbuch 2021“ betitelten Richtlinien beschreibt der Verband in einer Aussendung am Montag als eine „Art Gütesiegel“, zu dem sich alle Beteiligten bekennen. Vorgesehen sind faire Vertragsbedingungen, gerechte Entlohnung, Mitsprache beim Produktionsprozess und Namensnennung.

Zu wenig Wertschätzung

„Drehbuchautor*innen werden in der Öffentlichkeit und medial so gut wie nicht wahrgenommen“, stellte der Drehbuchverband Austria fest. Auch innerhalb des Filmproduktionsprozesses erfahre man zu wenig Wertschätzung. Dabei präge man mit Filmzitaten wie „Mei Bier is ned deppert“ oder „Danke, ganz lieb“ den alltäglichen Sprachgebrauch vieler Österreicher, meinte der Verband.

Adäquate Entlohnung

„Drehbuch 2021“ soll die „entscheidende Rolle“ der Drehbuchautoren und Drehbuchautorinnen stärken. Die Richtlinien wurden in internen Vorgesprächen den Produzentenverbänden, den Regieverbänden und dem ORF vorgestellt und an alle maßgeblich Beteiligten versandt. Sie sehen in der Phase der Drehbuchentwicklung etwa eine adäquate Entlohnung für jede erbrachte Werkstufe, unabhängig von einer finalen Abnahme oder Verfilmung vor. Sollte ein Drehbuch nicht abgenommen werden, sind dafür Gründe konkret und rechtzeitig darzulegen, so dass die Möglichkeit besteht, doch noch ein abnahmefähiges Werk herzustellen.

Miteinbeziehung in Produktionsphase

In der Produktionsphase soll der Verfasser oder die Verfasserin in die Entscheidung der Besetzung der Regie miteinbezogen werden, „nicht zuletzt um eine konstruktive Zusammenarbeit beider Positionen zu gewährleisten“. Auch soll dem Drehbuchautor eine Mitsprache bei wesentlichen Schritten wie dem Casting eingeräumt werden. Für die Verwertung sieht der Maßnahmenkatalog „Drehbuch 2021“ schließlich ein Recht auf Namensnennung bei der Bewerbung des Films vor. Auch soll der Autor oder die Autorin über wichtige Anlässe wie Preisverleihungen oder Presseveranstaltungen informiert und dazu auf Wunsch eingeladen werden.

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