Teichtmeister-Anwalt Michael Rami klagt Fellner-Medium

Teichtmeister-Anwalt Michael Rami klagt Fellner-Medium
Rechtsanwalt und Verfassungsrichter sieht in einem Artikel über einen angeblichen "Justiz-Skandal" den Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht.

Der Rechtsvertreter von Florian Teichtmeister, Anwalt Michael Rami, hat in der Vorwoche eine Klage gegen das Fellner-Medium oe24.at eingebracht. Das geht aus einem Beschluss des Wiener Landesgerichts für Strafsachen hervor, den Rami auf Twitter öffentlich gemacht hat.

Rami bringt vor, dass der Online-Artikel "Teichtmeister: Justiz-Skandal um Prozess-Absage" die Behauptung enthalte, "dass der Antragsteller unter Verdacht stehe, mit Tricks daran mitgewirkt zu haben, dass sich Mag. Florian Teichtmeister am 8.2.2023 unter Vortäuschung einer Erkrankung seiner strafrechtlichen Verurteilung entzogen habe, was einen Justiz-Skandal darstellen würde."

Rami erblickt darin den Verdacht einer standeswidrigen Handlung eines Rechtsanwaltes und Verfassungsrichters, daher sei laut dessen Ansicht der Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Ein medienrechtliches Verfahren ist anhängig, wie aus dem Beschluss hervorgeht.

Der Rechtsanwalt fordert eine Entschädigung und Anordnung der Veröffentlichung einer Mitteilung in dem entsprechenden Medium.

"Akute Erkrankung" vor Prozesstermin

Rami vertritt den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich am 8. Februar wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) vor Gericht zu verantworten gehabt hätte. Teichtmeister hatte im Ermittlungsverfahren zugegeben, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material beschafft zu haben.

Der Prozesstermin gegen den ehemaligen Burgschauspieler ist aber wegen einer Erkrankung des Angeklagten geplatzt. Rami, neben Verteidiger Philipp Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, sagte dazu auf APA-Anfrage: "Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht." Rami ersuchte darum, von Spekulationen über die möglichen Hintergründe zur geplatzten Verhandlung Abstand zu nehmen.

Rami ist seit April 2018 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Auf diesen Umstand weist oe24.at in dem inkriminierten Artikel in problematisierender Form hin.

 

Oe24 hat sich auch abseits des Falls Teichtmeister auf Rami eingeschossen. So wird in mehreren Artikeln der vergangenen Tage bemängelt, dass Ramis Kanzlei in den beiden Vorjahren Corona-Hilfen bezogen hatte und er sich nun als Verfassungsrichter damit beschäftigt, ob die Abwicklung der Covid-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte.

Dass die Mediengruppe Österreich den Anwalt wiederholt kritisierte, kommt nicht aus dem Nichts. Als ausgewiesener Medienrecht-Experte vertrat Rami zuletzt auch die Ex-oe24.tv-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner in mehreren Gerichtsprozessen gegen das Medienhaus bzw. Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner. Sie warfen Fellner sexuelle Belästigung vor, was dieser vehement bestritt. Der Großteil der Verfahren - viele davon medienrechtlich - ging zugunsten der Frauen aus.

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