„Seitenblicke“-Widerruf wegen Erl-Beitrags

Gustav Kuhn.
Blogger bekam nach Beschwerde bei der Medienbehörde recht - Zuvor war der Beitrag schon intern kritisiert worden.

Die Medienbehörde KommAustria hat den ORF wegen eines Beitrages zur Causa Erl in den „Seitenblicken“ verurteilt und zum Widerruf ebendort verdonnert. Die Behörde folgte damit einer Beschwerde des Bloggers Markus Wilhelm, der die Causa Erl ins Rollen gebracht hatte.

In dem Beitrag Mitte Mai hatten die „SeitenblickeGustav Kuhn in der Toskana besucht. Dabei war seitens des Beitragsgestalters von „haltlosen Anschuldigungen“ gegen den Dirigenten u. a. hinsichtlich angeblicher sexueller Übergriffe die Rede. Zu Wort kamen neben Kuhn Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und der Anwalt des Künstlers, Ex-Justizminister Michael Krüger (FPÖ). Alle drei echauffierten sich über die Vorwürfe.

Die KommAustria rügte nun, dass dem Beschwerdeführer, also Wilhelm, „keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt“ worden sei. Es wurde zudem im Beitrag der falsche Eindruck vermittelt, dass die vom Blogger erhobenen Vorwürfe unzutreffend seien. Der ORF muss nun innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides einen Widerruf wegen „Verstoß gegen das Objektivitätsgebot“ veröffentlichen.

Ähnlich hatte davor der Beschwerdeausschuss des ORF-Publikumrates argumentiert und von eine „No-Go“ des „ Seitenblicke“-Journalisten gesprochen.

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