Presserat rügte "krone.at" und "oe24.at" wegen Bericht über Korun

Presserat rügte "krone.at" und "oe24.at" wegen Bericht über Korun
Zitate der Grünen-Politikerin Alev Korun zu Asylpolitik wurden irreführend dargestellt.

Der Österreichische Presserat hat die beiden Internet-Portale "krone.at" und "oe24.at" im Zusammenhang mit Berichten über einen Tweet der Grünen-Politikerin Alev Korun zur Asylpolitik gerügt. Mit ihrer irreführenden Darstellung hätten die beiden Medien gegen den Ehrenkodex verstoßen, befand der Senat 1 laut Aussendung vom Freitag.

Korun hatte folgenden Tweet veröffentlicht:

Beide Medien berichteten darüber mit am 20. 12. 2018 erschienenen Artikeln unter den Titeln "Grüne vergleicht Asylpolitik mit dem Holocaust" sowie "Grüne Korun vergleicht Asylpolitik mit Holocaust".

Mehr als "bloße Überspitzung"

Der Senat 1 kam zum Schluss, dass es sich dabei um mehr als "bloße Überspitzung" gehandelt habe. Während Koruns Vergleich auf Twitter präzise ausgestaltet sei, sei in der verkürzten Darstellung der Eindruck entstanden, Korun habe die österreichische Asylpolitik mit dem Holocaust verglichen. Damit sei der falsche Eindruck vermittelt worden, dass die Politikerin die Regierung unmittelbar mit dem NS-Regime in Beziehung bringe.

Vielmehr habe Korun aber "die Asylpolitik der derzeitigen Regierung mit der damaligen Asylpolitik jener Staaten verglichen, die während des Zweiten Weltkriegs jüdische Geflüchtete aufnahmen bzw. hätten aufnehmen sollen", so der Presserat. Auf "krone.at" sei zudem die Missinterpretation im Text fortgeführt worden. Nach Meinung des Senats wurde die Twittermeldung in beiden Artikeln falsch wiedergegeben, was gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex verstoße, wonach es oberste Verpflichtung von Journalisten ist, Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben. "krone.at" bzw. "oe24.at" wurden aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Im vorliegenden Fall wurde der Senat 1 des Presserats aufgrund einer Mitteilung einer Leserin tätig und führte ein Verfahren durch. In diesem habe die Medieninhaberin von "oe24.at" von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, an dem Verfahren teilzunehmen. Die Medieninhaberin von "krone.at" hingegen nicht. Sowohl die "Kronen Zeitung" als "oe24.at" haben die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Kommentare