Presseförderung: Fellners Mediengruppe klagt die Republik

Presseförderung: Fellners Mediengruppe klagt die Republik
Nach Ablehnung der Anträge gibt es Klagenauch gegen vier Mitglieder der Presseförderungskommission

Die Mediengruppe der Familie Fellner klagt die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung Österreich. Das berichtete der Standard am Freitag. Die Anträge für 2020 wurden von der Medienbehörde KommAustria mit der Begründung abgelehnt, Österreich sei großteils ident mit der Gratiszeitung oe24. Anspruch haben laut Gesetz jedoch nur Zeitungen, die mehr Exemplare verkaufen, als sie kostenlos auflegen.

Bis auf ein Extra-Buch und diverse Hochglanzbeilagen sei die Tageszeitung Österreich großteils ident mit der Gratisversion oe24. Auch der Umstand, dass die beiden Titel in zwei Kapitalgesellschaften erscheinen, die beide laut Firmenbuch zu 100 Prozent der Mediengruppe Österreich GmbH gehören, ändere nichts an der Förderberechtigung, erachtete die Medienbehörde.

Halbe Million

Der Befund der KommAustria sei unrichtig und unvertretbar. Es handle sich bei den beiden Zeitungen um eigenständige journalistische Produkte, argumentierte die Fellner-Gruppe und legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Republik wird auf Feststellung und Schadenersatz geklagt. Die Forderungen belaufen sich auf rund 500.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen dem Standard bestätigte. Für März ist eine Verhandlung angesetzt.

Weisungsfrei

Neben der Republik werden auch vier der insgesamt sieben Mitglieder der Presseförderungskommission persönlich auf Feststellung über 31.000 Euro geklagt. Laut Fellner-Gruppe hätten diese zu Unrecht empfohlen, Österreich nicht zu fördern. Die betroffenen Kommissionsmitglieder verteidigten ihre Empfehlung als sachlich und rechtlich richtig und vertretbar. Auch betonten sie, dass die Medienbehörde KommAustria die Presseförderung weisungsfrei vergebe.

Kommentare