ORF-Zentralbetriebsrat klagt Geschäftsführung

The ORF logo is seen at the entrance of its headquarters in Vienna
Kurz vor der Zentralbetriebsratswahl bringen die Arbeitnehmer-Vertreter eine Feststellungsklage ein. Der Streitpunkt: der Gehaltsabschluss.

Der Zentralbetriebsrat des ORF hat gegen die Geschäftsführung des öffentlich-rechtlichen Senders Klage erhoben. Darüber informierten heute die Betriebsratschefs in einem Schreiben, das dem KURIER vorliegt, die ORF-Mitarbeiter. Die Feststellungsklage wurde demnach am Dienstag beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebracht.

Es geht um eine Ende 2018 geschlossene und für zwei Jahre gültige Vereinbarung, an die sich die ORF-Führung nach Darstellung der Betriebsräte nicht halten will. Gespräche mit der Geschäftsführung seien zuvor ergebnislos verlaufen, erklären die Belegschaftsvertreter.

Abschluss galt als "maßvoll und finanzierbar"

Mitarbeiter in den neuen Kollektivverträgen (2003 und 2014) sollten demnach im Jahr 2019 zwei Prozent mehr bekommen, jene im alten Kollektivvertrag (1996) bzw. mit freier Betriebsvereinbarung ein Prozent. Für das Jahr 2020 galt für die Mitarbeiter in den neuen KV eine Abgeltung der Inflation und im alten KV die halbe Inflation.

Im Stiftungsrat wurden diese Zwei-Jahres-Abschlüsse damals als die "niedrigsten Abschlüsse der Republik" bezeichnet. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz freute sich über einen "maßvollen und finanzierbaren" Gehaltsabschluss.

Nun konstatiert der Zentralbetriebsrat aber in der Realität "eine um 0,5%-Punkte geringere Erhöhung der Gehälter und Honorare für 2020". Dies sei "ein absolut inakzeptables Minus auf Kosten aller ORF-MitarbeiterInnen".

Eine Textpassage des Vertragwerks sei "plötzlich zu unseren Lasten interpretiert" worden, schreiben die Zentralbetriebsräte nun. Mit der Klage wolle man "Sozialpartnerschaft und Handschlagqualität" wiederherstellen.

Betriebsratswahlen stehen an

Die Auseinandersetzung ist Wasser auf die Mühlen des amtierenden Zentralbetriebsrates - im Februar wird dieser neu gewählt. Vorsitzender ist derzeit Gerhard Moser, sein Stellvertreter ist Gerhard Berti aus der Technikdirektion.

ORF: War so vereinbart

Der ORF hielt dann in einer Stellungnahme seine Sicht der Dinge fest: "Der Modus für die Berechnung der Inflationsrate wurde schriftlich vereinbart und vom Stiftungsrat genehmigt", heißt es darin. "Der beschlossene Gehaltsabschluss sieht ganz klar vor, dass nicht eine durchschnittliche Inflationsrate 2019 für die Valorisierung 2020 heranzuziehen ist, sondern ein ,Prozentsatz, der der Veränderung des VPI 2015 für Dezember 2018 zu November 2019 entspricht', so die Formulierung im gemeinsam verabschiedeten Gehaltsabschluss. Nur eine solche Valorisierung wurde auch vom Stiftungsrat genehmigt, für andere Berechnungsmethoden gibt es keine rechtliche Grundlage."

Kommentare