OGH: FPÖ darf "Standard"-Journalisten einen „politischen Aktivisten“ nennen

OGH: FPÖ darf "Standard"-Journalisten einen „politischen Aktivisten“ nennen
Nicht zulässig sei aber die FPÖ-Behauptung, dass die Berichterstattung des Mediums „lediglich der Diffamierung freiheitlicher Mandatare gedient“ habe.

Im langen Rechtsstreit zwischen der FPÖ und dem Standard gibt es laut Die Presse nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof. Demnach darf die FPÖ laut einer einstweiligen Verfügung den Standard-Journalisten Fabian Schmid einen „politischen Aktivisten“ nennen. Die Partei darf aber nicht mehr behaupten, dass die Berichterstattung des Mediums „lediglich der Diffamierung freiheitlicher Mandatare gedient“ oder „keinerlei Wert auf Richtigkeit gelegt“ habe.

Laut Die Presse vermerkte der OGH, dass Medien ähnlich wie Politiker breitere Kritik ertragen müssen als Privatpersonen. Denn "ähnlich wie Politiker betreten auch Medien und Journalisten mit ihren Artikeln, die oftmals überzeichnet oder – weil sie häufig auch meinungsbildend wirken wollen – bewusst provokant formuliert sind, die ,politische Arena'."

Der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Stumpf hatte über Schmid in einer Aussendung geschrieben: „Ein Journalist sollte sich nicht als politischer Aktivist betätigen.“ Dagegen sind das Medium und der Journalist vorgegangen. Dies sei zulässig: Der Standard wende sich „wiederholt und gehäuft“ gegen die Politik der FPÖ.

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