Gesetzeswurf nimmt YouTube & Co bei Jugendschutz in die Pflicht

Gesetzeswurf nimmt YouTube & Co bei Jugendschutz in die Pflicht
Österreich setzt damit EU-Richtlinie um. ORF und Private müssen mehr für Barrierefreiheit tun. Begutachtungsfrist läuft.

Türkis-Grün hat sich auf einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) geeinigt und diesen am heutigen Freitag in Begutachtung geschickt. Damit werden unter anderem Vorschriften, die bereits für das Fernsehen gelten, auch auf Anbieter von Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Betroffen sind aber auch der ORF und die Privatsender.

So sollen künftig Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke, ungesunde Lebensmittel und Einschränkungen für Inhalte, die Darstellungen von Gewalt oder Sex enthalten, die bereits für das Fernsehen bestehen, auch für Abrufdienste wie Online-Mediatheken, YouTube-Kanäle und Videosharingplattformen gelten, hieß es aus dem Büro des Kanzlerbeauftragten für Medienthemen, Gerald Fleischmann (ÖVP).
 

Auch die Barrierefreiheit soll gestärkt werden. "Künftig müssen alle Mediendiensteanbieter im Online- und Offlinebereich mehr tun, um den Anteil an barrierefreien Inhalten kontinuierlich zu erhöhen", hieß es dazu aus dem Bundeskanzleramt. Privatmedien müssen der KommAustria Aktionspläne vorlegen und über die jährliche Steigerung berichten. Der ORF muss darüber hinaus eine jährliche Steigerung des barrierefreien Programmanteils von 2,5 bis 4 Prozent sicherstellen und soll so "bis 2030 vollständig barrierefrei werden".

Künftig müssen auf Abrufdiensten außerdem im Jahresdurchschnitt mindestens 30 Prozent europäische Werke angeboten werden. Das soll die die Produktion europäischer Werke und die Filmszene in Österreich stärken. Mit dem Gesetz werden das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert.

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