Bezeichnung als "Scheißblatt": "Heute" scheitert vor Oberlandesgericht Wien

Die Bezeichnung „Scheißblatt“ für die Gratiszeitung „Heute“, die ein Pensionist im Vorjahr in einem Posting auf X wählte, um seinen Unmut über die Berichterstattung auszudrücken, ist laut Oberlandesgericht Wien zulässig. Meinungsfreiheit schütze auch derbe Worte gegen „letztklassige Stimmungsmache“, hielt Medienanwältin Maria Windhager, die den Mann vor Gericht vertrat, auf Bluesky fest. Laut ihr ist das Urteil nun rechtskräftig, nachdem im November des Vorjahres bereits das Wiener Straflandesgericht den Beklagten freigesprochen hatte.
„Heute“-Herausgeberin Eva Dichand hatte für ihr Medium eine strafrechtliche Privatanklage wegen Beleidigung eingebracht und ging nach dem Urteil in Berufung, was ihr nun jedoch nicht den erhofften Erfolg bescherte. Medienanwalt Michael Rami, der Dichand vertrat, hielt gegenüber dem „Standard“ fest, dass das Urteil kein Freibrief sei, eine Tageszeitung mit Fäkalausdrücken zu belegen. Zivilrechtlich sei der Pensionist zur Unterlassung der Beschimpfung verpflichtet worden, so Rami.
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