Abschaffung der Rundfunkgebühr in Frankreich rückt näher

Abschaffung der Rundfunkgebühr in Frankreich rückt näher
Auch Senat stimmte dem Aus zu. Mehrwertsteuer soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren. Bis Ende 2024 "echte Reform"

Nach der Nationalversammlung hat in Frankreich auch der Senat als zweite Parlamentskammer für die Abschaffung der Rundfunkgebühren gestimmt. Einen entsprechenden Artikel im Rahmen der Prüfung des Nachtragshaushalts wurde in der Nacht zum Dienstag in erster Lesung 196 Stimmen angenommen, 147 Senatsmitglieder stimmten dagegen.

Künftig soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter anderem durch einen Teil der Mehrwertsteuer finanziert werden. Der Senat will allerdings, dass diese Regelung nur bis Ende 2024 gilt. Die Regierung solle in der Übergangszeit eine echte Reform des Sektors vorlegen, die mit einer angemessenen Mittelzuweisung einhergeht, hieß es in einem angenommenen Änderungsantrag.

Lebenshaltungskosten

Die Rundfunkgebühr beträgt bisher in Frankreich 138 Euro im Jahr. Sie wird für alle Haushalte fällig, die einen Fernseher besitzen. Präsident Emmanuel Macron hatte die Abschaffung der Gebühr im Wahlkampf angekündigt. Damit wolle er den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenwirken und die Kaufkraft der Menschen erhöhen. Bisher wird die Gebühr über die Wohnsteuer eingehoben, die 2023 jedoch abgeschafft werden soll, was ohnehin eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung notwendig macht.

Kritiker befürchten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch diese Reform stärker in die Abhängigkeit der Politik gerät, was Macron, dessen Beliebtheit zuletzt im Sinkflug war, nicht unrecht sein dürfte. Ende Juni hatten deshalb die Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen öffentlichen Radio- und Fernsehsender ihre Arbeit niedergelegt. Mit einer Abschaffung der Rundfunkgebühren geht ein jährliches Bugdet-Loch von mehr als drei Milliarden Euro auf. Dass dieses nun über das Staatsbudget ausgeglichen werden, wird nicht zuletzt auch von Zeitungskommentatoren skeptisch gesehen. "Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf keine ernsthafte Maßnahme zur Gewährleistung einer langfristigen Finanzierung, einer Garantie für Qualität und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Die Schaffung einer Kommission, die ihre Unabhängigkeit garantiert, ist von der Regierung lediglich vorgesehen, aber weder ihre Zusammensetzung noch ihre Rolle sind klar definiert", heißt es etwa in Le Monde.

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