Helene Fischer vor Gericht gegen NPD erfolgreich

Helene Fischer singt mit einem Mikrofon in der Hand und zeigt mit dem Finger.
Schlagersängerin hatte gegen Verwendung ihres Hits "Atemlos" bei NPD-Wahlkampfveranstaltungen geklagt.

Die thüringische Landtagswahl vom vergangenen September hatte für die NPD ein ungewöhnliches juristisches Nachspiel. Die Schlagersängerin Helene Fischer hatte die rechtsextreme Partei geklagt, weil diese bei Wahlkampfveranstaltungen den Hit "Atemlos durch die Nacht" spielte.

Wie Spiegel Online berichtet, gab das Oberlandesgericht Thüringen der Sängerin nun Recht. Es sei nicht auszuschließen, dass dadurch der Ruf der Sängerin beschädigt werden könne, wenn sich ein Durchschnittsbeobachter deswegen frage, ob sie denn etwas mit der NPD zu tun habe, betonte das Gericht in der Urteilsbegründung.

Die NPD argumentierte, dass die Verwendung nicht ehrenrührig sei, zumal sie "Atemlos" dezidiert nicht als Wahlkampfsong oder gar Hymne der Partei gespielt hätte.

Fischer hatte der NPD zunächst mittels einstweiliger Verfügung verboten, den Song zu spielen, die NPD erwirkte jedoch eine Aufhebung. Helene Fischers Anwalt, der Berliner Medienrechtler Helge Reich, legte Berufung ein, womit die Causa letztlich beim Oberlandesgericht landete.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Künstler gegen die Verwendung seiner Lieder bei Veranstaltungen der NPD wehrt. Auch "Wir sind Helden" oder die Kölner Gruppe "Höhner" prozessierten bereits gegen die NPD.

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