Für Museen und Bibliotheken gilt die Zehn-Quadratmeter-Regel

Hätte viel Platz für Besucher, bleibt aber geschlossen: das Obere Belvedere
Museen, Büchereien, Bibliotheken und Archive dürfen ab 15. Mai 2020 öffnen - unter nun neu formulierten Voraussetzungen.

Die Bundesregierung vereinbarte die Bestimmungen, unter denen Museen, Ausstellungshäuser, BüchereienBibliotheken und Archive ab 15. Mai 2020 wiedereröffnen dürfen.

Zulässig ist ein Besucher pro zehn Quadratmeter der insgesamt zugänglichen Ausstellungs- und Nutzfläche der Kultureinrichtung. Bei einer Ausstellungsfläche von 2000 Quadratmetern dürfen sich also 200 Personen gleichzeitig in den Räumen aufhalten.

Es gilt weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter zwischen den Personen – außer für Personen aus gemeinsamen Haushalten. Besonders zu beachten sei die Situation in den Ein- und Ausgängen, in den Sanitäranlagen, Shops, Entleihstellen, Kassenbereichen und Garderoben.

Die Pflicht zum Tragen von Nasen-Mund-Schutz oder Face-Shield kann für Mitarbeiter der Kultureinrichtungen entfallen, wenn zwischen ihnen und den Besuchern geeignete Schutzvorrichtungen vorhanden sind (z.B. Acrylglastrennwand bei der Kasse oder Entleihstelle). 

Auch Kunstvermittlungsprogramme sollen möglich sein. So können etwa Führungen oder Workshops mit bis zu zehn Personen abgehalten werden. Auch hier ist der Mindestabstand von einem Meter und das Tragen mechanischer Schutzvorrichtungen sicherzustellen.

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