Ex-Burg-Geschäftsführerin Stantejsky: Prozess im November

Ende 2014 im Arbeitsgericht: Silvia Stantejsky - und im Hintergrund Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann
Der 64-Jährigen werden in 45-seitiger Anklageschrift Bilanzvergehen nach dem GmbH-Gesetz, Untreue und Veruntreuung angelastet.

Am 14. November beginnt am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die frühere kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Stantejsky hat eine Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren Haft zu gewärtigen. Für die 64-Jährige gilt die Unschuldvermutung.

Stantejsky werden von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bilanzvergehen nach dem GmbH-Gesetz, Untreue und Veruntreuung angelastet. Die als „gute Seele des Hauses“ Beschriebene hatte 1980 ihre Karriere im Burgtheater als Leiterin des administrativen Büros begonnen. Von September 2008 bis September 2013 war sie im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Burgtheater GmbH. Nachdem sich im Zuge einer Gebarungsprüfung Ungereimtheiten in ihrem Verantwortungsbereich zeigten, wurde sie zuerst suspendiert und im November 2013 fristlos entlassen. In weiterer Folge kamen Millionenschulden und eine ausgewachsene Finanzmisere an der Burg ans Tageslicht, was im März 2014 zur Entlassung des damaligen Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann führte. Der Chef der Bundestheater-Holding, Georg Springer, legte alle Aufsichtsratsfunktionen zurück.

Bargeld aus der Hauptkassa

Während gegen Hartmann mittlerweile alle strafrechtlich relevanten Vorwürfe eingestellt wurden - es ging um den Verdacht der Untreue, behauptete Bilanzfälschung und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie mögliche Abgabenhinterziehungen - und auch von den Anschuldigungen gegen Springer nichts übrig blieb, muss sich Stantejsky in knapp drei Monaten vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christoph Zonsics verantworten. Der zentrale Vorwurf: Sie soll sich Bargeld aus der Hauptkassa auszahlen haben lassen, damit private Ausgaben finanziert und das Burgtheater um über 300.000 Euro am Vermögen geschädigt haben.

Ihre Malversationen soll sie verschleiert haben, indem sie laut Anklage vorgab, die Gelder für Zahlungen an den künstlerischen Betriebsrat, die Kostümabteilung und die Requisite zu verwenden. Über 185.000 Euro soll sich Stantejsky zugeeignet haben, um vorgeblich die Forderung eines prominenten Regisseurs aus einem Werkvertrag zu bedienen, weitere 35.000 Euro, um einen namhaften Bühnenbildner zu bezahlen. In beiden Fällen soll Stantejsky laut WKStA die Gelder für sich verwendet haben. In der 45-seitigen Anklageschrift wird in diesem Zusammenhang auf einen „über ihren wirtschaftlichen Verhältnissen liegenden Lebensstil“ und „ihr Einkommen übersteigenden Auszahlungen bzw. Abbuchungen von ihren Konten“ verwiesen.

Buchhalterische Tricks

Inkriminiert sind auch buchhalterische Tricks, mit deren Hilfe Stantejsky die Ertragslage des Burgtheaters in den Geschäftsjahren 2008/2009 bis 2011/2012 falsch dargestellt haben soll. Die Geschäftsabschlüsse waren der Anklage zufolge insofern „geschönt“, als beispielsweise Rechnungen verspätet bilanziell erfasst wurden, Rückstellungen für Urlaube und Zeitausgleich nicht vorgenommen wurden und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge unrichtig berechnet wurden.

Stantejsky soll sich auch am Vermögen des Ex-Burgtheater-Direktors Hartmann bereichert haben. Dieser hatte seiner Aussage nach im Sommer 2009 mit Stantejsky vereinbart, dass diese insgesamt 273.000 Euro, die er sich für erbrachte Leistungen vom Burgtheater ausbezahlen hatte lassen, aufbewahrte und er bei Bedarf Geld „abholen“ könne. Gemäß der Anklage soll Stantejsky 163.000 Euro zu Hause in einem Safe bzw. in der Wohnung ihrer Mutter deponiert und sich in weiterer Folge davon bedient haben, wenn sie selbst Finanzbedarf hatte. Im Herbst 2013 sollen die 163.000 Euro zur Gänze verbraucht gewesen sein.

Stantejsky hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig gezeigt. Einen nicht unbeträchtlichen Teil des bei Matthias Hartmann angerichteten Schadens hat sie bereits gut gemacht - bereits Anfang Jänner 2014 zahlte sie ihm 70.000 Euro zurück und versprach, auch der Restbetrag werde retourniert.

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