Burgtheater klagt Matthias Hartmann

Ein Mann steht nachdenklich vor dem Schriftzug „Wahl Burg Wille“.
Für den Fall, dass der Ex-Direktor bei Anfechtung seiner Entlassung Recht bekommt, wurde Klage eingereicht.

Das Burgtheater hat beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen Ex-Direktor Matthias Hartmann eingebracht, berichtet die Presse – allerdings nur für den Fall, dass dieser mit der Anfechtung seiner Entlassung erfolgreich ist.

Demnach hat die Burgtheater GmbH am 14. Mai für jenen Fall juristische Schritte eingeleitet, dass Hartmanns rund um die Finanzaffäre an der Burg ausgesprochene Entlassung vom Gericht für rechtsunwirksam erklärt wird und er Anspruch auf rund zwei Millionen Euro hat, die sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen.

Vertragsverlängerung angefochten

In ihrer Klage fechtet die Burgtheater GmbH die Anfang 2012 durch Ex-Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) durchgeführte Verlängerung des ursprünglich bis Ende August 2014 laufenden Vertrages nun "wegen Irrtum und Arglist" an. Hätte man damals schon von den Vorfällen an der Burg gewusst, so die Begründung, wäre diese Verlängerung nicht entstanden.

Als Prozesstermin ist laut ASG der 27. Juni, 12.30 Uhr, anberaumt. Als Zeugen sind sowohl Schmied als auch Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer, dessen Stellvertreter Othmar Stoss und Sektionschef Michael Franz als Zeugen geladen. Für den von Hartmanns Anwälten wegen "unberechtigter" und "unwirksamer" Entlassung bestrebten Prozess gibt es indes noch keinen konkreten Termin. Hartmanns Anwältin Katharina Körber-Risak bezeichnet die juristischen Schritte des Burgtheaters gegenüber der "Presse" jedenfalls als "juristischen Blödsinn". Man wolle vielleicht "Zeit retten, um nicht zu hören, was wir in einigen Wochen zu sagen haben".

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