Scharfe Rechnungshof-Kritik an Holding und Politik

Ein Mann mit Brille sitzt vor einem großen Bild mit vielen kleinen Abbildungen.
Bundestheater-Holding sei Kontrollaufgaben unzureichend nachgekommen. Kulturministerium verabsäumte es, Maßnahmen zu setzen.

Nicht genehmigungsfähige Dreijahrespläne, "keine realistischen" Finanzierungskonzepte und teure Evaluierungen ohne Konsequenzen: Die Prüfung des Rechnungshofs der Bundestheater-Holding fällt vernichtend aus. So habe die Holding im überprüften Zeitraum von 2009/10 bis 2011/12 ihre "strategische Führungsrolle" als Kontrollinstanz ihrer Tochtergesellschaften Burgtheater, Volksoper und Staatsoper nicht wahrgenommen.

In den Aufsichtsratssitzungen der Bühnengesellschaften und der Bundestheater Holding GmbH wurden "keine Maßnahmen zum Ausgleich der in den Dreijahresplänen ausgewiesenen Fehlbeträge eingefordert", bemängelt der Rechnungshof. Nachsatz: Die Bundestheater Holding erstellte auf Basis dieser Dreijahrespläne für das Kulturministerium Strategie- und Finanzierungskonzepte.

Optimierungspotenzial weit unter Erwartung

Ein von der Holding ausgearbeiteter Maßnahmenkatalog habe zwar rund 12,37 Mio. Euro insgesamt an Optimierungspotenzial ausgewiesen. "Lediglich ein Optimierungspotenzial von 5.000 Euro war als Neuerung nachvollziehbar", so der RH.

Die Quartalsberichte von Holding und ihren Töchtern haben laut RH in etlichen Quartalen von 2009/10 bis 2011/12 nicht "die gesetzlich vorgesehenen Rückstellungen" ausgewiesen; die "Qualität der Quartalsberichte war mangelhaft, Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bundestheater-Holding GmbH fehlten".

Kritik an Springer

Geschäftsführer Georg Springer habe "als Vorsitzender der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften deren ungenauen Jahresbudgets" zugestimmt und "keine Maßnahmen zur Verbesserung der Planungsqualität" gesetzt. In der Koordination sämtlicher Tochtergesellschaften sieht der RH "Optimierungspotenzial", da Leistungen in den Bereichen Publikumsdienst, Reinigungsleistungen, Druckleistungen und Mobiltelefonie nicht konzernweit bezogen worden waren.

Relevant vor dem Hintergrund der Krise nach den finanziellen Unregelmäßigkeiten am Wiener Burgtheater ist vor allem die heftige Kritik am internen Kontrollsystem der Holding: So sei das Vier-Augen-Prinzip beim Anlegen und Ändern von Personenkonten nicht immer angewandt worden und seien Geschäftsführer Springer sowie der Prokurist der Holding bei Bankkonten jeweils einzelzeichnungsberechtigt gewesen. Dies habe die Holding erst im Laufe der Gebarungsprüfung geändert.

Interessenskonflikte

Der RH vermisst auch einen Wertekatalog zum Thema Compliance-Kultur. So habe die Holding "die Beurteilung von Korruption gänzlich in die Sphäre der einzelnen Mitarbeiter verlagert". Formulierte Vorgehensweisen oder Konsequenzen im Hinblick auf Vorteilszuwendungen und Interessenskonflikte fehlten. Zu schaffen sei "die Aufgabe eines Compliance-Verantwortlichen", so der RH, "der auch als neutrale Ansprechperson für die Mitarbeiter fungiert".

Größer als bisher bekannt scheint auch das Ausmaß, in dem die drei Theaterhäuser Gagen, Honorare und Reisekosten sowie Bezüge und Bezugsvorschüsse in bar ausgezahlt haben. So seien in den Kassen von Burgtheater, Volksoper und Staatsoper zum Monatsletzten jeweils mehr als 100.000 Euro in bar vorhanden gewesen, was "zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko" führe. Stolze 8,91 Millionen Euro seien in den Geschäftsjahren 2009/10 bis 2011/12 bar ausgegeben worden und damit "hohe Verwaltungsaufwendungen" entstanden, wie es heißt.

Mit 7,13 Mio. Euro entfielen davon allein rund 80 Prozent der Barauszahlungen allein auf das Burgtheater. 2,8 Mio. Euro davon zahlte die Burgtheater GmbH an Gastkünstler, 288.623 Euro an ihre Beschäftigten. Die höchste Anzahl der insgesamt 229 Barauszahlungen sei jedoch an den künstlerischen Geschäftsführer Matthias Hartmann gegangen. 39 Barzahlungen in der Höhe von 8,40 bis 1.000 Euro (gesamt rund 10.170 Euro) betrafen Hartmann, wobei "nicht unmittelbar erkennbar war, ob es sich um eine dienstliche Veranlassung handelte". Im selben Atemzug kritisiert der RH auch Hartmanns Erteilung einer Vollmacht an die damalige kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky über ein Honorar von 40.000 Euro.

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