Bundestheater-Affäre könnte vor Gericht enden
Das Kulturministerium lässt nach dem verheerenden Rechnungshofbericht über die Bundestheater von einem Anwalt prüfen, ob der Republik ein finanzieller Schaden entstanden ist – und ob man für diesen Schaden Ersatz fordern kann. Ebenfalls überprüft wird, ob das attestierte Kontrollversagen der Bundestheater strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Einen entsprechenden Ö1-Bericht bestätigte ein Sprecher von Kulturminister Josef Ostermayer gegenüber dem KURIER. Innerhalb von zehn Tagen soll die Einschätzung vorliegen, ob jemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Und dies richtet sich „schlichtweg gegen alle“ Beteiligten, hieß es auf KURIER-Nachfrage. Ob damit neben dem ehemaligen Holdingchef Georg Springer und Sektionschef Michael Franz auch die frühere Kulturministerin Claudia Schmied gemeint ist? „Da ist niemand ausgenommen“, so der Sprecher. „Wir kontrollieren sämtliche Verantwortlichkeiten.“
In dem Rechnungshofbericht werden u.a. Versäumnisse bei der Kontrolle und Koordination durch die Bundestheaterholding kritisiert. Ebenso die Untätigkeit von Holding und Kulturministerium angesichts zunehmender finanzieller Schwierigkeiten der Bundesbühnen (Staats- und Volksoper sowie Burgtheater).
Ostermayer will die „hilfreichen“ Erkenntnisse nun dazu nützen, die Holding „komplett neu zu strukturieren“, damit „so etwas in Zukunft nicht mehr möglich“ ist. Die Reform der Bundestheater, die der interimistische Leiter Günter Rhomberg abwickeln soll, soll bis Ende 2015 „fix fertig stehen“.
Museenprüfung
Dass man im selben Atemzug auch die Bundesmuseen in einer ähnlichen Holding-Konstruktion neu ordnen könnte, verneinte der Sprecher. Aber man lerne aus der Situation der Bundestheater auch für die Bundesmuseen.
So werden Direktoren-Posten nicht mehr verlängert, sondern vor Ablauf ausgeschrieben (am morgigen Samstag etwa die Leitung des Naturhistorischen Museums). Direktoren, die im Amt bleiben wollen, müssen sich auf diese Ausschreibung hin neu bewerben.
Ebenfalls ausgeschrieben wird erstmals ein gemeinsamer Wirtschaftsprüfer für alle Bundesmuseen, der mit Stichtag 31. 12. 2014 die Bilanzen aller Häuser überprüfen wird.
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