Biennale Venedig: Neuer Vergabemodus für Österreichs Beiträge

Biennale Venedig: Neuer Vergabemodus für Österreichs Beiträge
Kuratierung und Organisation werden separat ausgeschrieben. Ab Dezember läuft Bewerbung für Architekturbiennale 2020.

Kulturpolitik. Bislang wurden die Verantwortlichen für Österreichs Beitrag zur Kunst- und Architekturbiennale in Venedig vom Kulturminister bzw. der Kulturministerin ernannt: im internationalen Vergleich eine Anomalie.

Nun kündigte Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) eine Änderung der Vergabepraxis an. Künftig wird eine Jury bei der Wahl des Kurators bzw. der Kuratorin mitverantwortlich zeichnen. Interessenten müssen sich mit einem Konzept bewerben, das auch das Thema Vermittlung zu berücksichtigen hat. Die Jury erstellt eine Longlist, nach Hearings wird ein Dreiervorschlag ermittelt. Formell ernennt dann der Minister den Kurator bzw. die Kuratorin

Die organisatorische Abwicklung des Biennale-Beitrags wird separat ausgeschrieben. Diese Aufgabe wird für zwei Jahre vergeben, wobei es eine einmalige Option auf Verlängerung gibt.

Bereits am 1. Dezember werden die Unterlagen für die Architektur-Biennale 2020 veröffentlicht, die Frist zur Einreichung läuft bis 1. Februar 2019. Bewerberinnen oder Bewerber müssen österreichische Staatsbürger sein oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, in einem architekturrelevanten Bereich tätig und mit der österreichischen Kunst- und Architekturszene vernetzt sein.

Dem Gremium für die Architekturbiennale 2020 gehören Verena Konrad – die heurige österreichische Kommissärin, Architekturjournalist Matthias Boeckl, die Architekten Marie-Therese Harnoncourt-Fuchs und Ernst J. Fuchs sowie Andreas Ruby, Direktor des Architekturmuseums Basel, an. 

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