Gesundheitseinrichtungen richtig planen
Von Sandra Wobrazek
Wer in Österreich eine neue öffentliche Apotheke eröffnen will, braucht ein sogenanntes Bedarfsgutachten: Die Regeln dafür sind klar – und vergleichsweise streng.
Es wird immer geprüft, ob Bedarf an einer neuen Apotheke besteht, indem die Bevölkerungszahl (5500 Einwohner pro Apotheke) und die Versorgungssituation der Umgebung berücksichtigt werden, wobei auch Mindestabstände (500 Meter) zu anderen Apotheken eingehalten werden müssen.
Das Gutachten wird dann an die zuständige Behörde (z. B. Magistrat) übermittelt, die über die Konzession entscheidet.
Klare Strukturen
Bei Krankenanstalten hingegen ist das System weniger sichtbar, aber ebenfalls klar strukturiert. „Bedarfsprüfungen gibt es in Krankenanstalten auch – und zwar sowohl für bettenführende als auch für nicht bettenführende“, erklärt Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer.
„Der Unterschied zu Apotheken ist, dass die Bedarfsprüfung von alten Spitälern teils lange zurückliegen – mitunter aus dem Jahr 1955 oder davor. Wenn man einmal einer Bedarfsprüfung unterzogen wurde, hat man sie für immer.“
Neue Krankenhäuser benötigen den gleichen formalen Nachweis wie Apotheken. „Jedes neu errichtete Krankenhaus braucht die gleiche Bedarfsprüfung.“
Politisch kann diese allerdings umgangen werden: „Wenn etwa mittels eines Landtagsbeschlusses der Bedarf festgelegt wird“, so Pichlbauer.
Frage der Politik
Die zentrale Frage laute jedoch nicht nur „Was wird gebraucht?“, sondern: „Wer entscheidet? „Es ist primär eine Frage der Politik und sekundär eine Frage der Daten“, sagt Pichlbauer.
Das zeige sich auch daran, dass kleine Spitäler am Land oft – trotz geringer Auslastung – weiterbetrieben werden: „Der Populismus ist mitunter wichtiger als die Daten. Kleine Spitäler, die teils viele Ressourcen verbrauchen und fachlich schlecht sind, werden aufrechterhalten, nur weil es die Wähler wollen.“
Für Krisenfälle – Pandemie, Blackout oder Versorgungsengpässe – hält Pichlbauer die Bedarfsgutachten grundsätzlich für sinnvoll, allerdings nur unter einer Bedingung: „Wenn die Bedarfsprüfungen tatsächlich datengetrieben wären, dann wäre das sehr gut.“
Moderne Modelle könnten Erreichbarkeit, Leistungsvorhaltung und Krisentauglichkeit abbilden. Der Gesundheitsökonom warnt jedoch: „Wenn der Krisenfall eintritt, reicht es nicht, eine Apotheke zu haben. Man braucht auch verfügbare Medikamente.“
Es müsse vermieden werden, „zu groß zu planen“, denn: „Wichtig ist, dass es genügend Apotheken und Spitäler gibt – bei denen aber auch die Qualität stimmen muss.“
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