Enge Zimmer, Diskolärm, kein Sandstrand – wie viel Geld zurück?

Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Als ich letztens mit meiner vierköpfigen Familie in Kroatien Urlaub machte, ging leider einiges schief. Wir haben bei einem Veranstalter sowohl Flug als auch Hotel gebucht. Zunächst war der Flug sieben Stunden verspätet. Im Hotel angekommen, waren, statt dem uns versprochenen Familienzimmer mit getrennten Schlafzimmern, alle Betten in einem kleinen Zimmer. Der angepriesene Sandstrand war auch nur ein schmutziger Kiesstrand. Außerdem gab es eine hoteleigene Disko, die bis vier in die Früh so laut war, dass wir kaum schlafen konnten. Ich habe öfters versucht, Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen, dieser meinte aber, da könnten sie nichts machen. Können wir etwas zurückverlangen?

Anna L., Wien

Liebe Frau L., es ist immer ärgerlich, wenn im Urlaub etwas schief geht. Für besseren Schutz in solchen Fällen sorgt das Pauschalreisegesetz, das seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie 2018 in Kraft ist.

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