Berücksichtigen?

Über Terrorverherrlichung und Asylverfahren ...
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Das Entsetzen über einen weiteren  (und wohl  nicht den letzten) islamistischen Mörder mitten unter uns, der das Lachen im Fasching ersterben ließ, wird sich nicht so schnell verziehen. Das ist gut so, weil  es die Politik diesmal nicht bei den hohlen Beileids- und Erschütterungsbekundungen belassen kann und bei Aufforderungen, dass etwas geschehen muss – an wen  eigentlich?
Und dann liest man, dass SPÖ und ÖVP sich in Sachen Asylpakt da und dort schon einig waren/sind, etwa: „Asylsuchende dürfen kein nationales Sicherheitsrisiko darstellen. Deshalb soll das Verhalten von Asylwerbern, etwa das Weiterverbreiten von Terrorverherrlichung und extremistischen Inhalten auf den sozialen Medien, im asylrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden.“ Bitte wie? Darauf muss man sich erst einigen?? Wenn ein ungebetener Gast das Haus und  die Gesellschaft, die ihm Platz gewährt, in die Luft jagen will, ist das im Verfahren zu „berücksichtigen“??? – Ja, da muss noch viel geschehen. 

andreas.schwarz@kurier.at

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