Feldhamster

Der Verwandte des Goldhamsters weiß gar nicht, wie viele Gerichte er beschäftigt
Simone Hoepke

Simone Hoepke

Der Winter ist lang. Das weiß jeder Feldhamster. Bis zu vier Kilo Samen und Körner schleppt er als Wintervorrat in seinen Bau. Und damit vom Feld. Das hat seit jeher zu Streitereien mit den Nachbarn oben – den Bauern – geführt. Entspannt hat sich das Verhältnis erst, als sich der Hamster vom Acker gemacht hat. Seit Bauern mit Erntemaschinen die Felder absaugen, bleibt schlicht fast nichts mehr für den Hamstervorrat übrig.

So gesehen ist es nur fair, dass der EuGH jetzt die Rechte der Feldhamster stärkt.

Ihr Bau darf nicht gestört werden, gab der EuGH kürzlich einer Baufirma Beton. Diese hatte bei einem Straßenbau mindestens zwei Hamsterbaueingänge zerstört und sich damit einen Rechtsstreit mit dem Magistrat der Stadt Wien eingetreten. Jetzt hat der EuGH präzisiert, dass der Hamsterbau selbst dann nicht gestört werden darf, wenn der Hamster gar nicht daheim ist. Er könnte ja zurückkommen.

Wie wahrscheinlich das ist, soll das Verwaltungsgericht klären.

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