EuGH urteilt über Schutz der Bezeichnung "Balsamico"

EuGH urteilt über Schutz der Bezeichnung "Balsamico"
Der deutsche Bundesgerichtshof will wissen, ob die geografische Angabe "Aceto Balsamico di Modena" auch die Bezeichnung Balsamico schützt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch sein Urteil über den Schutz der Bezeichnung "Balsamico". Hintergrund ist der Fall der süddeutschen Firma Balema, die ihre Essig-Produkte als "Balsamico" und "Deutscher Balsamico" bezeichnet. Ein italienisches Konsortium ist der Auffassung, dass dies gegen die geschützte geografische Angabe "Aceto Balsamico di Modena" verstößt. (Az. C-432/18)

Balema beantragte deshalb vor deutschen Gerichten die Feststellung, dass die Produktbezeichnungen nicht gegen die geschützte Angabe verstoßen. Der Bundesgerichtshof rief in dem Fall den EuGH an. Der BGH will wissen, ob sich der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auch auf einzelne nicht geografische Begriffe wie "Aceto", "Balsamico" und "Aceto Balsamico" erstreckt.

Kommentare