Verein für Konsumentenrecht: Betriebskosten zurückholen bei Vertragsfehlern

Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung in Österreich kostenlos vom Verein für Konsumentenrecht prüfen lassen – Rechte sichern, Rückzahlungen möglich.
Unzulässige Betriebskosten erkennen und Rückforderungen durchsetzen
Nur Kosten, die eindeutig vereinbart und gesetzlich zulässig sind, dürfen laut Mietrechtsgesetz auf Mieter verrechnet werden. Häufig finden sich jedoch auf Abrechnungen Positionen, die als Verwaltung, Reparatur oder Pauschale deklariert sind – obwohl sie eigentlich nicht umlegbar wären. Der Verein für Konsumentenrecht unterstützt Mieter dabei, solche Fehler zu identifizieren: Wer seine Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen möchte, kann seine Unterlagen einreichen und erhält eine fundierte Einschätzung. Rückforderungen sind möglich, wenn das Mietverhältnis bereits vor bis zu drei Jahren beendet wurde. Bei laufenden Mietverträgen können unzulässige Betriebskosten ebenfalls zurückgefordert werden – vorausgesetzt, der Mietvertrag begann nach dem 1.1.1997.
Mietvertrag prüfen lassen
Verträge mit unklaren oder unvollständigen Regelungen zu Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Befristungen können für Mieter zum Problem werden – oft erst Monate nach dem Einzug. Deshalb ist es ratsam, den Mietvertrag vor der Unterschrift von einer unabhängigen juristischen Stelle prüfen zu lassen, um teure Überraschungen zu vermeiden. Auch nach Vertragsabschluss können unzulässige Bestimmungen noch angefochten werden – etwa über Schlichtungsstellen oder Gerichte.
Mieterrechte bei Abrechnungen kennen und nutzen
Viele wissen nicht, dass sie laut Mietrecht ein Recht auf Einsicht in alle Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung haben. Vermieter sind verpflichtet, die Zusammensetzung der Abrechnung nachvollziehbar und transparent darzulegen – nur so lässt sich prüfen, ob alle Posten auch tatsächlich zulässig sind. In der Praxis wird dieses Recht jedoch häufig nicht genutzt – sei es aus Unsicherheit oder schlicht aus Unwissen.