Nachhaltig investieren: 5 Tipps, worauf Sie achten sollten
1. Nachhaltige Investments erkennen
Woran erkenne ich nachhaltige Investments überhaupt? Für AnlegerInnen, die sich mit dem Thema noch nicht ausführlich beschäftigt haben, ist das natürlich eine berechtigte Frage. Prinzipiell kann man sagen, dass sich nachhaltige Investments dadurch auszeichnen, dass sie die Umwelt schonen und dabei gesellschaftliche sowie soziale Aspekte berücksichtigen. Um nachhaltige Investmentmöglichkeiten leichter zu erkennen, können sich AnlegerInnen aber auch an Zertifikaten orientieren. Diese garantieren, dass gewisse Standards eingehalten werden und es sich um vertrauenswürdige Investment-Anbieter handelt.
So konzipiert zum Beispiel die IFA AG alle Immobilienprojekte nach höchsten Standards und fokussiert sich dabei auf ökologische, finanzielle, gesellschaftliche und soziale Aspekte. Vier IFA Anleihen wurden so in den letzten Jahren bereits erfolgreich emittiert, die „IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027“ (ISIN: AT0000A2ZXK4) wurde mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ49) zertifiziert. Die IFA AG verpflichtet sich damit, die Mittel ausschließlich für den ESG-Kriterien entsprechende Investitionen zu verwenden und stellt damit für ihre InvestorInnen eine nachhaltige Mittelvewendung sicher.
2. Investieren Sie nur in ertragreiche Geldanlagen
Nicht alle nachhaltigen Investments erbringen auch dieselben guten Renditen. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie ertragreich investieren und setzen Sie im besten Fall auf stabile, inflationsgeschützte Renditen. Eine Fixverzinsung bietet immer etwas mehr Sicherheit als eine variable Verzinsung.
Die Nachhaltigkeitsanleihe der IFA AG weist beispielsweise ein Volumen von 10 Millionen Euro auf und bietet 3,75% p.a. Fixverzinsung bei 52 Monaten Laufzeit. Die Mindestzeichnung beträgt 10.000 Euro. Als AnlegerIn profitiert man dabei von einer attraktiven Rendite bei vorab definiertem Investitionszeitraum. Bei Zeichnung bis zum 14. Dezember 2022 kann dieser „Sustainable Bond“ sogar zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrags berechtigen (siehe Punkt 5).
3. Informieren Sie sich, was mit Ihrem Geld genau passiert
Bevor Sie einem Unternehmen Ihr Geld anvertrauen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was es mit den Mitteln, die diesem zur Verfügung gestellt werden, vorhat. Machen Sie sich zudem ein genaues Bild davon, was die Ziele und langfristigen Pläne des Unternehmens sind.
Die IFA AG punktet mit ihren bisherigen Erfolgen und der vielseitigen Erfahrung im Immobiliensektor. AnlegerInnen können deshalb auf die Expertise des Unternehmens vertrauen – bis dato wurden immerhin rund 500 Immobilienprojekte mit einem Volumen von über 2,5 Mrd. realisiert. Zudem trägt die IFA AG zur Schaffung von dringend benötigtem, umweltfreundlichem und leistbarem Wohnraum in Österreich bei.
IFA übernimmt Verantwortung, Nachhaltigkeit ist unverzichtbarer Teil der Unternehmensstrategie. Gemeinsam mit InvestorInnen schaffen wir dringend benötigten hochwertigen, leistbaren Wohnraum und effiziente, umweltfreundliche Gebäude.
4. Planen Sie Ihre Investments langfristig
Kurzfristige Erträge können durchaus verlockend klingen, sind aber rational gesehen nicht immer die beste Wahl. Bevor Sie Ihr Geld investieren, sollten Sie sich genau überlegen, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen und wie lange Sie das Geld anlegen können bzw. wollen.
Haben Sie vor, sich in ein paar Jahren ein größeres Eigentum anzuschaffen und benötigen Sie das Geld zu diesem Zeitpunkt? Dann ist eine kurz- bis mittelfristige Anleihe womöglich die beste Wahl. Benötigen Sie einen bestimmten Betrag allerdings erst wieder in zehn oder zwanzig Jahren, können Sie sich über längerfristige Anlageformen informieren, die über diesen langen Zeitraum bessere Renditen versprechen. Haben Sie einen konkreten Betrag, den Sie investieren möchten, und sind Sie sich Ihrer Ziele der nächsten Jahre bewusst, können Sie einen Plan aus kurz-, mittel- und langfristigen Anlageprodukten entwerfen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
5. Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag
Sind Sie beruflich selbständig, gibt es noch einen weiteren Aspekt, den Sie bei der Investition beachten sollten. Denn dann können Sie den sogenannten Gewinnfreibetrag nutzen, der Ihnen steuerliche Vorteile verschaffen kann.
Bei Zeichnung bis 14. Dezember 2022 berechtigt die „IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027“ nämlich - abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Anleihe-ZeichnerInnen - zur Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags §10 EStG. Das bedeutet für den berechtigten Personenkreis wie selbstständig tätigen Personen erhebliche steuerliche Begünstigungen. Weiters kann die Anleihe zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen §14 EStG herangezogen werden.
Für weitere Informationen zum Gewinnfreibetrag sowie ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kontaktieren Sie bitte Ihre Steuerberatung. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags sind Anleihegläubiger:innen selbst verantwortlich und übernimmt die Emittentin dafür keine Gewähr. Diese Information dient Werbe- und Informationszwecken. Diese Information ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Anlageempfehlung dar. Der Kauf oder die Zeichnung der IFA AG Nachhaltigkeitsanleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der FMA am 31.08.2022 gebilligten Prospekts, welches bei IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstr. 18-20, 4020 Linz und unter www.ifa.at sowie unter www.ifainvest.at erhältlich ist. Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen zu verstehen. Am Markt gibt es viele Produkte mit unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsversprechen. Durch Einholung des UZ 49 ist die Verifizierung des Nachhaltigkeitselements der Teilschuldverschreibungen durch eine qualifizierte Prüfstelle angestrebt. Potenzielle Anleger sollten jedoch berücksichtigen, dass es derzeit weder eine allgemein gültige Definition noch einen Marktkonsens darüber gibt, was ein „grünes“, „nachhaltiges“ oder ein gleichwertig gekennzeichnetes Produkt ausmacht oder welche genauen Eigenschaften erforderlich sind, damit ein bestimmtes Produkt als „grün“ oder „nachhaltig“ oder mit einer anderen wie auch immer gearteten Bezeichnung definiert werden kann; es kann auch nicht zugesichert werden, dass eine solche klare Definition oder ein solcher Konsens hinkünftig definiert wird. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass sich künftig eine solche klare Definition oder ein solcher Konsens herausbildet, der ausschließt, dass die Teilschuldverschreibung als „grünes“, „nachhaltiges“ oder gleichwertig gekennzeichnetes Produkt eingestuft werden können. Weitere Informationen zu den Risiken, wie dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, finden Sie unter Punkt B (Risikofaktoren) des Prospekts. Soweit die IFA Invest GmbH Anlagevermittlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erbringt, ist sie als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG tätig und erbringt diese Dienstleistung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der DonauCapital Wertpapier GmbH, Passauer Str. 5, 94161 Ruderting. Vertragspartner des Kunden wird in diesem Fall ausschließlich die DonauCapital Wertpapier GmbH. www.ifainvest.at
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