Gründung: Frühzeitige Beratung schafft stabile Grundlagen

Mit knapp 36.700 neuen Unternehmen hat es im Vorjahr einen Rekordwert bei Gründungen gegeben. Warum bereits in dieser Phase des Unternehmenslebens ein wichtiger Grundstein für den Erfolg des Betriebes gelegt wird, weiß Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien.
Wir befinden uns in der längsten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg, die geopolitischen Rahmenbedingungen sind ebenfalls belastend. Kann man sich eigentlich bereits bei der Gründung aus rechtlicher Sicht auf herausfordernde Zeiten vorbereiten?
Christoph Weber: Eine Unternehmensgründung ist ein bedeutender Schritt – und eigentlich immer mit rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen verbunden. Eine umfassende Rechtsberatung hilft, typische Fehler zu vermeiden, Haftungsrisiken zu erkennen und von Anfang an die Weichen richtig zu stellen. Wer sich frühzeitig beraten lässt, schafft eine stabile Grundlage für sein Unternehmen – und spart sich später oft mühsame und teure Korrekturen. Aber um auf Ihre Frage zurück zu kommen: Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten lohnt es sich, nicht nur unternehmerisch, sondern auch rechtlich strategisch zu denken.
Die notarielle Beratung bietet hier zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um rechtlich belastbare Strukturen von Anfang an gut und wohlüberlegt aufzusetzen.

Eine Unternehmensgründung ist ein bedeutender Schritt – und eigentlich immer mit rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen verbunden.
Was fällt beispielsweise da hinein?
Der Bogen spannt sich von der Wahl der Rechtsform über den Firmenwortlaut bis zur konkreten Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, der ganz wesentlich ist.
Warum ist dieser so wichtig?
Wenn mehrere Gesellschafter:innen beteiligt sind, ist es unglaublich wichtig, klare interne Spielregeln zu definieren – also die Rechte und Pflichten und auch Verantwortlichkeiten zwischen den Gesellschaftern nach ihren Vorstellungen zu regeln. Es geht dabei um einen vorausschauenden Umgang mit potenziellen Konflikten, die sich in den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wiederfinden sollten. Ohne diese Regelungen drohen im Ernstfall Streitigkeiten, die das Unternehmen lähmen oder sogar gefährden können. Ein sauber ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist daher unerlässlich, er ist das Fundament einer Mehrpersonengesellschaft.
Könnten Sie noch ein wenig präzisieren, was alles in einem Gesellschaftsvertrag festgeschrieben werden kann?
Der Gesellschaftsvertrag regelt unter anderem den Unternehmensgegenstand, die Einlagen, die Stimmrechte, die Gewinn- und Verlustverteilung. Er kann zustimmungspflichtige Maßnahmen und die dafür notwendigen Beschlussmehrheiten regeln und Klauseln zur Übertragung von Geschäftsanteilen enthalten. Zum Beispiel: was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen will oder verstirbt oder wenn neue Gesellschafter dazukommen möchten? Unter welchen Voraussetzungen kann die Gesellschaft wieder beendet werden? Eines ist sicher: Je klarer und individueller der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet ist, desto stabiler die Zusammenarbeit in der Zukunft.
Manche Gesellschafter orientieren sich an Vorlagen aus dem Internet – eine gute Idee?
Standardvorlagen können eine erste Orientierung geben, aber sie ersetzen keine maßgeschneiderte Beratung. Jeder Gründungsfall ist individuell – sei es bei der Anzahl der Gesellschafter, der Branche oder dem geplanten Vorhaben. Wer sich rein auf Internetvorlagen verlässt, läuft Gefahr, wichtige Aspekte zu übersehen oder Regelungen zu übernehmen, die gar nicht passen oder einen Teil schlicht benachteiligen.
Kommen wir zu einem anderen wichtigen Punkt: Wie sieht es mit der Namensfindung aus – gibt es auch da Beratungsbedarf?
Die Firma – das ist der Name, unter dem das Unternehmen im Rechtsverkehr auftritt, – muss gesetzliche Vorgaben erfüllen und sollte keine bestehenden Markenrechte verletzen. Bei der Wahl der Firma gibt es daher einen besonderen Beratungs- und Abklärungsbedarf.
Um Gründer:innen vor diesen und weiteren Stolpersteinen zu bewahren, bieten Österreichs Notar:innen mit dem Gründerpaket ein kostenloses Erstberatungspaket an: Was ist darin alles enthalten?
Das Gründerpaket der österreichischen Notar:innen bietet eine kostenfreie Erstberatung, in der die zentralen Fragen zur Gründung geklärt werden. Es ist eine gute Gelegenheit, erste Orientierung zu bekommen und eine Strategie für die Umsetzung zu entwickeln.
Notar:innen beraten aber nicht nur, sondern sie setzen viele dieser Lösungen auch um, nicht wahr?
Ganz genau, wir Notar:innen verstehen uns als One-Stop-Shop: Von der ersten Beratung über die Vertragserrichtung, die Beurkundung bis hin zur Eintragung im Firmenbuch – alles aus einer Hand. Dadurch wird der Gründungsprozess effizient und rechtssicher abgewickelt und wir Notar:innen leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung.
Wir Notar:innen sind übrigens von Gesetzes wegen dazu verpflichtet unparteiisch zu sein und den Schwächeren zu schützen. Wir sind also verpflichtet auch bei unterschiedlichen Interessenslagen ausgewogene und im besten Fall streitvorbeugende Regelungen für und gemeinsam mit den Gründerinnen zu erarbeiten.
Wie lang dauert eigentlich eine Gründung – und ist sie auch online möglich?
Wenn die Beratungsphase mit der Urkundenerstellung erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Gründung selbst, also von der Unterfertigung der Gründungsdokumente bis zur Eintragung im Firmenbuch sehr schnell teilweise sogar innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Und ja, zur zweiten Frage, die Gründung ist auch digital möglich. Das österreichische Notariat ist hier ein Vorreiter in Europa: von der Beratung, über die Beurkundung bis zur Eintragung im Firmenbuch. Alles kann auch online beim Notariat im One-Stop-Shop erledigt werden. Moderne Rechtsberatung funktioniert bei den Notar:innen flexibel – analog, digital oder hybrid.
Gibt es neben der Gründung noch andere Etappen im Lebenszyklus eines Unternehmens, in denen notarielle Begleitung gefragt ist?
Auf jeden Fall. Das beginnt bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur und reicht bis zur Unternehmensnachfolge. Gerade diese ist ein sensibles Thema – oft emotional aufgeladen. Aber auch dazu können wir ausgewogene und faire Lösungen anbieten, die im besten Fall Streit vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens garantieren.
Danke für das Gespräch!
Der Talk mit Mag. Christoph Weber zum Thema Unternehmensgründung ist am 29. Mai auf KURIER TV zu sehen – und zwar um 13.30, 17.30 und 19.30 Uhr. Unter kurier.tv/meinrecht können Sie alle Sendungen „Mein Recht“ aber auch später jederzeit ansehen.