Für Selbstständige: Investieren & Steuern sparen mit §14 Fonds

Frau mit weißem Hemd sitzt an einem Holztisch vor einem Laptop, im Hintergrund eine grüne Pflanze und ein Bild mit einer Banane an der Wand.
Für Selbstständige in Österreich bieten §14 Fonds eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen und dabei gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen. Mit froots ist die Nutzung des Steuervorteils besonders einfach und zu günstigen Konditionen möglich.

§14 Fonds sind spezielle Investmentfonds, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag entwickelt wurden. Selbstständige und Freiberufler, deren Jahresgewinn über 33.000 EUR liegt, können damit ihre jährliche Steuerlast deutlich reduzieren und gleichzeitig durch die Anlage am Kapitalmarkt Vermögen aufbauen.

§14 Fonds: Unbekannt, aber voller Potenzial

Eine Umfrage von INTEGRAL im Auftrag der österreichischen Vermögensverwaltung froots zeigt ein klares Informationsdefizit: Nur etwa die Hälfte (54 %) der Selbstständigen, die ausreichend Gewinn erzielen, um den Steuervorteil zu nutzen, kennen §14 Fonds. Tatsächlich hat bisher nur jeder fünfte Selbstständige (21 %) in §14 Fonds investiert. 

Bis zu 20.000 EUR Steuerersparnis möglich

Dabei kann sich das Steuer-Sparpotenzial durchaus sehen lassen. Bis zu 20.000 EUR lassen sich in Spitzenfällen pro Jahr sparen. Mit dem Gewinnfreibetrag-Rechner von froots können sich interessierte Selbstständige eine erste Indikation holen, wie hoch die eigene Ersparnis ausfallen könnte:

Zum Gewinnfreibetrag-Rechner

§14 Steuervorteil nutzen in 10 Minuten

Wer mit seiner Steuerberatung gesprochen hat und weiß, welcher Betrag veranlagt werden soll, kann die Investition mit froots in wenigen Minuten erledigen. Über einen digitalen Prozess lassen sich Depoteröffnung und Investition in den §14 Fonds von froots innerhalb weniger Minuten erledigen – Fragen zum Prozess oder zum §14 Fonds werden in persönlichen Informationsgesprächen für Selbstständige beantwortet

Zu froots statt zur Hausbank

Mann in weißem Hemd sitzt an einem Tisch und hält einen Stift in der Hand.

David Mayer-Heinisch, CEO von froots:

„Mit §14 Fonds können Selbstständige ihre Steuerlast senken und gleichzeitig Vermögen aufbauen. Bei den verschiedenen Produkten empfiehlt es sich allerdings genau hinzuschauen. Denn hinsichtlich Rendite-Potenzialen und Gebühren kann es große Unterschiede geben. Unser Ziel ist es, Selbstständigen und Freiberuflern eine einfache und kosteneffiziente Möglichkeit zu bieten, damit Rendite und Steuerersparnis ungeschmälert von zu hohen Gebühren bleiben.”

Gemeinsam mit der österreichischen Partnerbank, Schelhammer Capital Bank,  wurde ein attraktives Paket ohne Ausgabeaufschlag geschaffen. Ziel des froots Multi Asset §14 Fonds ist das Erwirtschaften einer attraktiven Rendite sowie langfristigen Wertzuwachses. Dabei wird ein aktiver, wertorientierter Ansatz verfolgt und ein ausgewogenes Risiko-Rendite-Verhältnis angestrebt. Mit dem Fonds kombiniert froots Flexibilität und Diversifikation, um die Chancen der globalen Finanzmärkte optimal zu nutzen.

Zur Kostenübersicht und Info-Broschüre

Rechtliche Hinweise:

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Marketingmitteilung der Asset Management by froots GmbH. Kapitalanlagen Bergen Risiken wie Kurs-, Liquiditäts-, Länder-, Bonitäts- und Zinsrisiken. Weitere Informationen und Risikohinweise sind auf der Website von froots zu finden: https://www.froots.io/gewinnfreibetrag/

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem froots Multi Asset §14 Fonds um ein Eigenprodukt handelt. Der zum genannten Fonds gehörende Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID), sowie das Basisinformationsblatt sind in deutscher Sprache hier verlinkt und über unsere Website unter https://www.froots.io/gewinnfreibetrag/ zugänglich.

Die hier genannten Informationen sind nicht als Anlageempfehlung und/oder Anlageberatung zu verstehen und können eine Anlageberatung nicht ersetzen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängig. Es ist darauf hinzuweisen, dass steuerrechtliche Vorteile künftigen Änderungen unterworfen sein können. Wertpapierdienstleister sind nicht zur Steuerberatung befugt. Die hier enthaltenen Daten, Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und ausschließlich als unverbindliche Informationen zu betrachten. Sie sind nicht auf die individuellen Bedürfnisse, Kenntnisse und Risikobereitschaft des Anlegers zugeschnitten und werden ausschließlich an die Öffentlichkeit abgegeben.