Echtes Krimi-Feeling: Unter welchen Voraussetzungen ist die Beauftragung eines Detektivs erlaubt?

Echtes Krimi-Feeling: Unter welchen Voraussetzungen ist die Beauftragung eines Detektivs erlaubt?
Auf viele Menschen wirkt der Beruf des Detektivs überaus faszinierend – schließlich ist dieser den meisten nur aus Film und Fernsehen bekannt. Allerdings besteht auch in der realen Welt eine hohe Nachfrage nach den Dienstleistungen von Detektiven.

Doch unter welchen Umständen dürfen diese eigentlich beauftragt werden? Der folgende Artikel geht dieser Frage auf den Grund.

In diesen Szenarien werden die Dienstleistungen von Detektiven benötigt

Es sind zahlreiche Szenarien denkbar, in denen Menschen auf die Dienstleistungen von Detektiven angewiesen sind. Ein klassisches Beispiel besteht beispielsweise, wenn Untreue des Ehepartners vermutet wird.

Häufig wenden sich die Menschen allerdings auch an Detektive, wenn ein Nachbarschaftsstreit zu eskalieren droht. Vor Gericht sind schließlich entsprechende Beweismittel nötig, die ein kompetenter Detektiv erbringen kann. Darüber hinaus entscheiden sich auch immer wieder Arbeitgeber für die Beauftragung seriöser Detektive, wie beispielsweise der A Plus Detektei Düsseldorf, um Diebstähle durch Mitarbeiter nachzuweisen.

Wird eine Person vermisst, stellt in den meisten Fällen die Polizei die richtige Anlaufstelle dar. Jedoch können auch Situationen in Erscheinung treten, in denen eine bestimmte Person, zu der bereits seit langer Zeit kein Kontakt mehr besteht, unbedingt gefunden werden muss.

Die Arbeit von Detektiven wird außerdem in der Wirtschaft hochgradig geschätzt, beispielsweise, wenn es zu Wettbewerbsstreitigkeiten kommt. Auch in solchen Fällen kommt es maßgeblich auf klare Beweise an. Diese lassen sich durch eine gesetzeskonforme Überwachung durch renommierte Detektive finden.

Ausschlaggebend: Das berechtigte Interesse

Geht es um die Beauftragung eines Detektivs, ist aus einer rechtlichen Perspektive stets das „berechtigte Interesse“ entscheidend. Es muss somit immer ein berechtigtes Interesse bestehen, um zu verhindern, dass eine Detektei aus niederen oder ungerechtfertigten Beweggründen beauftragt wird. Grundsätzlich sind die Detektive nämlich nicht nur ihren Auftraggebern verpflichtet, sondern müssen im Rahmen ihrer Arbeit auch die schützenswerten Interessen der jeweiligen Zielperson berücksichtigen.

Privatpersonen wenden sich beispielsweise besonders häufig an einen Detektiv, wenn sie herausfinden möchten, ob ihr Ehepartner sie betrügt. Im ersten Moment könnte davon ausgegangen werden, dass in einem solchen Fall ausschließlich persönliche Interessen involviert sind. Allerdings geht es in solchen Zusammenhängen immer auch um wirtschaftliche Konsequenzen, etwa im Falle einer Scheidung. Aus diesem Grund dürfen Detektive durchaus die Arbeit bei Verdacht auf Untreue eines Ehepartners aufnehmen. Anders würde dies allerdings bei einem Paar aussehen, das nicht verheiratet ist. In einem solchen Fall wäre vor einer Annahme des Auftrags ausführlich zu prüfen, ob in der Beziehung gemeinsame finanzielle Investitionen oder Abhängigkeiten bestehen.

Ohne berechtigtes Interesse handeln seriöse Detektive nicht

Seriöse Detektive handeln stets nur, wenn zweifelsfrei ein berechtigtes Interesse für eine Observation der Zielperson besteht. Die Gründe dafür liegen nicht nur Strafrecht, sondern sind außerdem finanzieller und ethischer Natur.

Nimmt ein Detektiv eine Ermittlung gegen eine Zielperson ohne ein vorliegendes berechtigtes Interesse auf, macht dieser sich strafbar – vorausgesetzt es hat durch den Auftraggeber keine Täuschung in Form von wissentlich getätigten Falschangaben stattgefunden. Liegt kein berechtigtes Interesse vor, begeht der Detektiv einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Zielperson. Würde er für diesen Verstoß im Weiteren verurteilt, könnte dies ebenfalls dazu führen, dass ihm in Zukunft die Ausführung seines Gewerbes untersagt würde.

So wird klar, dass sich auch Detektive stets an das geltende Recht bei der Ausführung ihrer Aufträge halten müssen. Seriöse Ermittler halten sich darüber hinaus auch an die moralischen Grundsätze. Für sie stellt es ein absolutes Tabu dar, in die Privatsphäre einer anderen Person auf unverhältnismäßige Art beziehungsweise ungerechtfertigter Weise einzugreifen.