CSRD, Omnibus & Co. – Vorbereitung ist das Um und Auf

Ein Pfeil, der immer weiter nach oben steigt. Darunter eine grüne Wiese und eine grüne Wand dahinter.
Welche Anforderungen kommen mit der CSRD und der EU-Taxonomie künftig auf Unternehmen zu und wie werden diese in der Praxis am besten umzusetzen sein? Diese und viele Fragen mehr beschäftigen aktuell die Nachhaltigkeitsverantwortlichen – nicht zuletzt nach dem von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschlag für das erste Omnibus-Paket zur Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt betroffenen Unternehmen einiges ab – von spezifischen Offenlegungen zu Umweltauswirkungen bis hin zu Datenpunkten zur Einhaltung sozialer Sorgfaltspflichten. Schrittweise nach Unternehmensgröße, Umsatzerlös bzw. Anzahl der Mitarbeitenden gestaffelt werden auch österreichische Unternehmen die neuen Berichterstattungsanforderungen verpflichtend umsetzen müssen.

ESG-Richtlinien harmonisieren

Zum jetzigen Zeitpunkt sind Unternehmen oftmals gezwungen, ähnliche oder idente Daten mehrfach für verschiedene Berichte darzustellen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das einen nicht zu vernachlässigenden Verwaltungsaufwand, aber auch alle anderen Unternehmen bündeln ihre Ressourcen in oftmals sich überschneidenden Berichterstattungsanforderungen.

von Katharina Schönauer, Partnerin im Bereich Sustainability Services und Head of ESG bei KPMG

Eine frau mit langen braunen Haaren schaut mit einem bunten Blazer in die Kamera.

Katharina Schönauer, Partnerin im Bereich Sustainability Services und Head of ESG bei KPMG

Der Vorschlag für das Omnibus-Paket der EU-Kommission zielt nun genau darauf ab, nämlich die bestehenden Richtlinien bzw. Gesetzgebungsverfahren zu vereinheitlichen und CSRD bzw. EU-Taxonomie zu harmonisieren. Auch Verschiebungen der erstmaligen Berichtspflicht und eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs sind Teil der Initiative.

Vorbereitung als Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung 

Nachhaltigkeitsinformationen werden mit der CSRD auf dieselbe Ebene gehoben wie finanzielle Informationen und sollten auch mit demselben Stellenwert behandelt werden. Um für die kommenden Anforderungen also gewappnet zu sein, ist agieren statt reagieren gefragt. Dazu gehört nicht zuletzt der Aufbau eines guten Netzwerks der relevanten Fachabteilungen im Unternehmen und idealerweise eine dezidiert für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortliche Person, bei der alle Fäden zusammenlaufen. Nachhaltigkeitsmanagement ist Teamwork.

von Katharina Schönauer, Partnerin im Bereich Sustainability Services und Head of ESG bei KPMG

Das Controller Institut bittet laufend Aus- und Weiterbildungsprogramme rund um ESG und Sustainability an, darunter etwa den Certified Sustainability Reporting Specialist. Die Weiterbildung beschäftigt sich praxisnah mit sämtlichen Fragen rund um CSRD und EU-Taxonomie. Start ist der 18. September 2025.