Wohnung an Touristen zu teuer untervermietet: Wiener gekündigt

Wohnung an Touristen zu teuer untervermietet: Wiener gekündigt
Nahm über Kurzzeit-Untervermietung deutlich mehr Geld ein, als er Miete zahlen musste.

Ein Wiener, der seine Altbauwohnung im ersten Bezirk untervermietet hatte, hat diese Wohnung nun verloren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Klage der Wohnungseigentümerin Recht gegeben. Damit sprach der Oberste Gerichtshof ein richtungsweisendes Urteil zum Thema Zimmervermietung über Internetplattformen wie Airbnb, Booking oder Wimdu.

An sich ist die Untermiete nicht verboten - wenn dies mit dem Wohnungsbesitzer abgeklärt ist. Allerdings darf der Mieter sich durch diese Untermiete nicht bereichern. Genau das hat der Wiener aber gemacht.

"Hemmungsloser Bereicherungswille"

Zum Vergleich: Er selbst zahlte für die 200 Quadratmeter große Wohnung rund 2.400 Euro. Einen rund 60 Quadratmeter großen Teil, der getrennt begehbar ist, hat er an einen ständigen Untermieter um 1.000 Euro vergeben. Dazu hat er den anderen Teil der Wohnung regelmäßig auf Internetplattformen als "atemberaubendes, sensationelles Appartment" beschrieben und um 229 Euro pro Nacht, 1´.540 Euro pro Woche oder 6.600 Euro pro Monat angeboten.

Er hat also durch die Langzeit- und die Kurzzeit-Mieten fast drei Mal so viel Geld verdient, wie er selbst zahlen muss. Das sei unverhältnismäßig, so der OGH: "Das Gericht will verhindern, dass eine Wohnung - durch "verwerfliches, weil von hemmungslosem Bereicherungswillen geleitetes Verhalten" - zu einer Erwerbsquelle des Hauptmieters wird."

Für Alexander Pawkowicz, Wiener FP-Bautensprecher, ist diese Maßnahme "ein revolutionärer Schritt zur Eindämmung von Wohnungsspekulation." Für die Zukunft bedeute dass, das Österreicher, die ihre Wohnung über , Booking oder Wimdu vermieten möchten, sich an die Regeln der Mietzinsbildung halten müssen.

Hotellerie begrüßt Urteil

Auch Michaela Reitterer begrüßte das Urteil: „Damit ist klar: Die gewerbsmäßige Beherbergung gehört in professionelle Hände, wenn sie einen gewissen Rahmen überschreitet."

Denn, so erörtert Reitterer weiter: Werden Wohnungen an Touristen vermietet, verknappen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt und die Mieten steigen. Noch drastischer seien die Auswirkungen auf Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt und öffentliche Hand: Eine einzige Plattform soll 2016 mehr als 80 Mio. Euro umgesetzt haben – ohne einen einzigen Mitarbeiter in Österreich. „Qualitätshotels beschäftigen für Umsätze in der Höhe 800 bis 1.000 Mitarbeiter und führen dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe ab“, auch Umsätze macht Reitterer deutlich. Dass die Regierung die Sharing Economy verpflichten will, Steuerdaten an die Finanz zu übermitteln, stößt ins selbe Horn: „Zusammen mit diesem richtungweisenden OGH-Spruch beginnen für viele Super-Hosts spannende Zeiten.“

Für Wohnungseigentümer, die ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser über Internetplattformen vermieten hat diese Entscheidung keine Auswirkung.

 

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