Stadt fördert die erste Wohnung
330.362 Menschen sind laut Statistik Austria (Stand 1. Jänner 2019) in Wien zwischen 17 und 30 Jahren alt – sie alle sind potenzielle Anwärter für die sogenannte JungwienerInnen-Aktion. Die Stadt Wien fördert dabei junge Erwachsene, um die erste eigene Wohnung leistbarer zu machen.
Damit Interessenten für die Aktion in Frage kommen, müssen sie jedoch einen begründeten Wohnbedarf geltend machen. Dieser liegt vor, wenn gewisse Kriterien gegeben sind. Als erste ausschlaggebende Voraussetzung zählt das Alter:
Unter 30 und über 17 muss die Person sein. Zudem muss sie seit mindestens zehn Jahren bei den Eltern wohnen und die vergangenen zwei Jahre durchgehend bei der derzeitigen Wohnadresse in Wien hauptgemeldet sein. Nebenwohnsitze darf der Interessent keine haben.
Staatsbürgerschaft und Einkommensgrenzen
Ein weiteres Kriterium für die „JungwienerInnen-Aktion“ ist, dass der Anwärter bzw. die Anwärterin die österreichische oder zumindest eine gleichgestellte Staatsbürgerschaft vorweisen muss.
Anspruch haben somit also auch BürgerInnen anderer EU-Staaten, der Schweiz und der sogenannten EWR-Länder (Europäischer Wirtschaftsraum, Anm.), zu welchen Norwegen, Liechtenstein und Island gehören.
Beachten müssen Interessenten zudem Einkommenshöchstgrenzen, die sie nicht überschreiten dürfen (hier).
Einprozentiges Darlehen
Ist die „Checkliste“ abgehakt, also wurden alle Kriterien tatsächlich erfüllt, können die jungen WienerInnen ihr „Wiener Wohnticket“ lösen und sich anschließend nach einer Wohnung umsehen. Zur Auswahl stehen unter anderem kostengünstige, geförderte Wohnungen, wie etwa SMART-Wohnungen, sie sind günstig, kompakt und komfortabel, oder Gemeindewohnungen mit maximal zwei Wohnräumen.
Ist trotz der Förderung noch zu wenig Geld für das erste eigene Heim vorhanden, können junge Wohnungssuchende bei der Stadt Wien zusätzlich ein Darlehen beantragen. Mit einem niedrigen Zinssatz von einem Prozent wird dieses an die Stadt zurückgezahlt. Zudem gewährt die Stadt Wien Zahlungsaufschübe, falls die Eigenmittel für eine geförderte Wohnung nicht sofort bezahlt werden können.
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