Förderung für mehr Grün in Innenhöfen

Bis zu 3.000 Euro stellt die Stadt für eine Innenhofbegrünung bereit.
Insgesamt 500.000 Euro Fördermittel will die Stadt Wien heuer in die Begrünung investieren.

Ganz nach der Devise „Auch kleine Dinge haben große Wirkung“, fördert die Stadt Wien Privatpersonen und Betriebe, die ihre Innenhöfe, Fassaden und Dächer begrünen möchten. Damit will die Stadt Hitzepole weiter eindämmen und die gefühlte Temperatur senken. Denn dabei helfen nicht nur Großprojekte, sondern auch jede einzelne weitere Pflanze.

Insgesamt 500.000 Euro stehen dafür heuer zur Verfügung. Konkret fördert die Stadt Wien Innenhofbegrünungen bis zu maximal 3.000 Euro und Fassadenbegrünungen bis zu maximal 5.000 Euro. Anspruch darauf hat jeder, der die vorgegebenen Voraussetzungen mitbringt und die Förderungsrichtlinien einhält. Um eine Förderung zu bekommen, muss ein Kostenvoranschlag und eine Einverständniserklärung der Eigentümer der jeweiligen Liegenschaft vorliegen. Zudem muss diese im bebauten Gebiet sein und die Widmung „g“ aufweisen. Das heißt, Einfamilienhäuser zählen nicht. Auch darf das Gebäude nicht im Eigentum von Stadt oder Bund sein. Weiters muss die Liegenschaft seit mindestens 15 Jahren stehen.

Für alle zugänglich

Ein wichtiges Kriterium ist auch, dass der Innenhof oder das Dach, welches begrünt werden soll, für alle Bewohner zugänglich ist und in den vergangenen 15 Jahren keine Förderung für den betreffenden Innenhof in Anspruch genommen wurde.

Auch was gefördert wird, ist festgelegt: so begünstigt die Stadt etwa nur mehrjährige Pflanzen. Eine Förderung erhält man auch für die Entsiegelung von Böden, wie für Asphalt- oder Betonabbrüche. Bewässerungen und Rankgerüste für Pflanzen sind ebenfalls förderwürdig sowie das Bauen von Wegen. Pflanzentröge mit einer Mindestgröße von 100 x 50 x 50 Zentimeter zählen auch dazu.

Nicht förderwürdig sind hingegen Töpfe, die einer kleineren Größe entsprechen. Die verwendeten Gartenwerkzeuge und Gartenmöbel werden ebenso wenig berücksichtigt. Auch auf die Materialien wird wert gelegt: So darf etwa kein Torf verwendet werden und alle Systemkomponenten, Verpackungen und Transporthilfen müssen frei von PVC (Polyvinylchlorid enthalten in Kunststoff, Anm.) sein.

Einreichen müssen Interessierte den Förderantrag bei der MA22 (Umweltschutz) bevor sie mit der Begrünung beginnen. Werden alle Kriterien eingehalten und sind alle Rechnungen vorhanden, erfolgt die Förderung nach der Fertigstellung der Maßnahmen.

Alle weiteren Informationen und Formulare sind unter www.wien.gv.at abrufbar.

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