Alleine erziehen, gemeinsam wohnen

Pünktlich zum 5. Jahrestag des Wiener Wohn-Tickets wurde der Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ eingeführt.
Neuer Wohnbonus. Seit 1. Juli erhalten Alleinerziehende leichteren Zugang zu geförderten Wohnungen.

Viele Stunden im Job, oft wenig Unterstützung bei der Kinderbetreuung abseits von Schule und Kindergarten und kaum Zeit für sich selbst – das ist der Alltag vieler alleinerziehender oder getrennt lebender Eltern in der Großstadt. Die Suche nach einer neuen Wohnung und vor allem die finanziellen Belastungen kommen dann nicht selten dazu.

Die absolute Zahl der Alleinerziehenden in Wien wächst. 2004 gab es 68.000 Alleinerzieher in der Hauptstadt, 2019 waren es laut Statistik Austria bereits 80.000, Tendenz steigend. Um auf die Wohnbedürfnisse dieser wachsenden Gruppe noch besser eingehen zu können, führt die Stadt Wien mit ersten Juli die Kategorie „Alleinerziehend“ als Kriterium für die Vergabe von geförderten Wohnungen ein. Und das Angebot wird sehr gut angenommen: Bereits seit der Einführung vor wenigen Wochen gab es zahlreiche Anfragen, heißt es vonseiten der Stadt.

Das Ticket zur Wohnung

Personen, die Grundvoraussetzungen wie Alter, Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft und Einkommen erfüllen, haben einen Anspruch auf das Wiener Wohn-Ticket und erhalten damit eine Eintrittskarte in die Welt der geförderten Wiener Wohnungen. Wer darüber hinaus „begründeten Wohnbedarf“ nachweisen kann, erhält auch Zutritt zu den 220.000 Gemeindewohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen, etwa SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung oder Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro.

Als „Begründeter Wohnbedarf“ galten bisher die Kriterien „Jungwiener“ „Überbelag“, „Altersbedingter Wohnbedarf“, „Krankheitsbedingter Wohnbedarf“ und „Rollstuhlfahrer bzw. barrierefreier Wohnbedarf“.

Diese Liste wird nun um den Punkt „Alleinerziehend“ erweitert. Voraussetzung dafür ist, dass der Interessent bei der Antragstellung weder ein alleiniges Hauptmietverhältnis hat noch eine Eigentumswohnung besitzt. Kinder, die im selben Haushalt mit der oder dem Alleinerziehenden leben, werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angerechnet.

Weitere Informationen dazu gibt es online:

www.wohnberatung-wien.at

von Christina Badelt

Alleine erziehen, gemeinsam wohnen

Für Alleinerziehende gibt es gute Unterstützungsangebote.

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