Witwe in Wien getötet: Mordprozess gegen 19-Jährigen

Ein großes, weißes Gebäude mit vielen Fenstern unter einem blauen Himmel.
72-Jährige starb nach Gewaltexzess. Angeklagter soll zusätzlich in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Jener 19-jährige Bursch, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Wien-Favoriten in einem Gewaltexzess getötet haben soll, muss sich am 7. September wegen Mordes im Straflandesgericht verantworten. Den Termin gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.

Der in einem Wiener Innenstadt-Hotel als Kochlehrling beschäftigte Bursch dürfte die 72 Jahre alte Maria S. laut Anklage aus nichtigem Anlass in einem regelrechten Blutrausch zu Tode gebracht haben. Er wollte seinen Bruder besuchen, der im selben Haus im Anna-Boschek-Hof wie das spätere Opfer lebte. Im Hausgang begegnete der 19-Jährige zufällig der Witwe, die ihn zur Rede stellte, weil sie ihn beim Rauchen erwischt hatte. Möglicherweise fielen auch abfällige Bemerkungen über die türkischen Wurzeln des in Wien geborenen Jugendlichen. Der 19-Jährige ärgerte sich jedenfalls derart, dass er schließlich zur Wohnungstür der 72-Jährigen ging und anläutete.

Mit brennenden Kerzen und Bügeleisen malträtiert

Als die Frau aufmachte, soll er ihr nicht nur mit einem Blumentopf und anderen stumpfen Gegenständen den Schädel eingeschlagen und mit einem Messer 16 Stiche in Brust und Hals zugefügt haben. Laut Anklageschrift wurde das von dem Angriff völlig überraschte Opfer auch mit brennenden Kerzen und einem Bügeleisen malträtiert. Am Ende öffnete der Täter der Staatsanwaltschaft zufolge mit dem Messer den Hals und versuchte der Getöteten den Kopf abzuschneiden. Im Obduktionsgutachten wurden unter anderem eine vollständige Durchtrennung der rechten Halsschlagader, eine vollständige Durchtrennung der linken Drosselvene und eine vollständige Zertrümmerung des Schädels beschrieben.

Gutachten des Psychiaters

Folgt man dem Gutachten des beigezogenen Psychiaters Karl Dantendorfer, hatte die Bluttat eine sexuelle Komponente, die den Angeklagten nach Dafürhalten des Sachverständigen besonders gefährlich macht. Es fehle an der Bereitschaft des 19-Jährigen, sich mit seiner sexuellen Devianz auseinanderzusetzen, so Dantendorfer. Grundsätzlich war der Bursch laut Gutachten aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Der Psychiater fand bei der Exploration zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, allerdings in keinem Ausmaß, das einem Schuldausschließungsgrund gleichkommt.

Einweisung beantragt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat daher gegen den bisher Unbescholtenen eine Mordanklage eingebracht und für den Fall eines Schuldspruchs seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) beantragt. Dantendorfer hält den 19-Jährigen für derart gefährlich, dass er davon ausgeht, dass dieser ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung unter dem Einfluss seiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

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