Handgranatenmord: Strafe von Zweitangeklagtem reduziert
Im sogenannten Wiener Handgranatenmord ist am Montag im Justizpalast die Berufungsverhandlung gegen die beiden Mittäter über die Bühne gegangen. Dabei wurde vom Oberlandesgericht ( OLG) die Strafe für den Zweitangeklagten Dejan V. um zwei Jahre von 20 auf 18 Jahre reduziert. Das Strafmaß für Renata H., die Schwester des Hauptangeklagten Kristijan H., wurde hingegen bei zwölf Jahren belassen.
Renata H. und Dejan V. waren im Februar wegen Beteiligung am Doppelmord zu zwölf bzw. 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen schenkten ihrer Beteuerung, nichts von den verbrecherischen Plänen von Kristijan H. gewusst zu haben, mehrheitlich keinen Glauben.
Der 35-Jährige hatte in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 den Transportunternehmer Zlatko N. (45) und den zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) mit dem Revolver bzw. einer Handgranate zu Tode befördert. Die beiden hatten mit Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht und den Treibstoff ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft. Für den Doppelmord, zu dem sich der Hauptangeklagte vor Gericht geständig zeigte, fasste er 20 Jahre aus. Er nahm seine Strafe an, dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.
Kein "familiärer Zwang"
Auch bei Dejan V. negierte der Richter den untergeordneten Tatbeitrag. Er folgte aber der Argumentation von dessen Verteidiger Alexander Philipp, wonach eine Gleichbehandlung mit dem Haupttäter Kristijan H. nicht tat- und schuldangemessen war.
Damit ist der sogenannte Wiener Handgranatenmord strafrechtlich abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits früher die Nichtigkeitsbeschwerden von Renata H. und Dejan V. zurückgewiesen.
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