Wiener Bestatter bekommen nach AK-Klage Rufbereitschaft nachbezahlt

THEMENBILD: BESTATTUNG / GRÄBER / ALLERHEILIGEN-ALLERSEELEN
Brüder leisteten unbezahlte Bereitschaftsdienste um rund 7.500 Euro. Gericht sah keine "freiwillige Zuverdienst-Möglichkeit".

Zwei Brüder, die bei einem Wiener Bestattungsunternehmen unbezahlte Rufbereitschaften leisten mussten, bekommen diese nach einem Gerichtsbescheid nun nachbezahlt. Die Arbeiterkammer (AK) Wien, mit deren Hilfe die beiden klagten, berichtete, dass die Arbeitnehmer 5.370 Euro bzw. 2.139 Euro erhalten, da sie sich nach Dienstschluss jeweils 16 Stunden für Transporte bereit halten mussten.

Die Firma wollte abends und nachts nur eine Pauschale von 25 Euro pro Toten-Transport zahlen. Insgesamt 2.503 Stunden an unbezahlten Bereitschaftsdiensten kamen so zusammen. Der Arbeitgeber behauptete vor Gericht, dass die Abholung der Verstorbenen außerhalb der Dienstzeiten eine freiwillige Möglichkeit für die Mitarbeiter gewesen sei, etwas zusätzlich zu verdienen. Dabei gab es eine eigene Whatsapp-Gruppe "Wochenplanung Bestattung", über die die Bereitschaftsdienste und die konkreten Transporte organisiert wurden.

Das Chat-Protokoll dieser Gruppe wurde ihm vor Gericht zum Verhängnis. So reagierte er sehr ungehalten, als sich einmal für einen Auftrag niemand meldete: "Ich möchte bitte gerne wissen, warum sich heute keiner für die Hausabholung gemeldet hat. [...] Ab Montag wird es eine tägliche Vereinbarung geben, wann jeder Bereitschaft hat [...]", schrieb der Chef. Eine "freiwillige Zuverdienst-Möglichkeit" war das also nicht, stellte die AK fest.

Kommentare