Wien als Waffenverbotszone: Die Polizei ist skeptisch

Wien als Waffenverbotszone: Die Polizei ist skeptisch
Es sollen nicht nur einzelne Bereiche ausgewiesen werden. Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf Waffen.

Wien fordert, die gesamte Stadt zur Waffenverbotszone zu machen. Eine entsprechende Stellungnahme sei an die Landespolizeidirektion ergangen, teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag der APA mit. Die Stadt spricht sich damit dagegen aus, nur einzelne Flächen als Verbotszonen auszuweisen.

In der der APA vorliegenden Stellungnahme zeigt sich die Stadt überzeugt, dass es "nicht einsichtig" ist, ein Waffenverbot lediglich auf einzelne Plätze zu beschränken. Es dürfe aus präventiven Gründen auch "keinesfalls" die Wirkung erzielt werden, dass in der Zone verbotene Verhaltensweisen anderswo erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert sind, wird betont.

"Nicht nachvollziehbar"

"Aus Sicht der Stadt ist es daher unabdingbar, die Verordnung der Waffenverbotszonen auf das gesamte Wiener Stadtgebiet auszuweiten", heißt es. Es mache nämlich keinen Unterschied, wo in Wien Waffen oder vergleichbare Gegenstände verwendet würden. "Vielmehr steht es außer Frage, dass der Schutz vor gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum aller Menschen in Wien (...) höchste Priorität hat."

 Laut Bürgermeister-Büro war vonseiten der Exekutive geplant, über zwei Bereiche einen Waffenbann zu verordnen - nämlich am Praterstern und am Treppelweg vor dem Flex. Das sei aber "nicht nachvollziehbar", verweist man im Rathaus auf die Statistik. Eine außerordentliche Häufung gefährlicher Angriffe mit Waffen sei dort nicht zu verzeichnen bzw. auch nicht zu erwarten.

Polizei ist skeptisch

Die Wiener Polizei hat sich am Montag auf Anfrage der APA skeptisch bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit gezeigt, eine Waffenverbotszone im gesamten Wiener Stadtgebiet einzurichten. Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sei dies "an bestimmten öffentlichen Orten zulässig".

Das ist weiter näher dadurch definiert, "wenn befürchtet werden kann, dass es zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird", wie es in einer Stellungnahme der Landespolizeidirektion (LPD) Wien. Dementsprechend ist bei der Prüfung laut LPD "insbesondere zu berücksichtigen, ob es bereits zu vorangegangenen gefährlichen Angriffen gekommen ist".

Derzeit prüfen die Landespolizeidirektionen auf Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Einrichtung derartiger Bereiche - die es in manchen Städten schon gibt. Möglich würde die Verhängung eines Waffenbanns durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes.

Auch Taschenmesser betroffen

Das Verbot beschränkt sich nicht bloß auf Waffen, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und "den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben", wie beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

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