Wien: Soldat am 22. Geburtstag von Vergewaltigung freigesprochen

Wien: Soldat am 22. Geburtstag von Vergewaltigung freigesprochen
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

An seinem 22. Geburtstag ist ein Wiener Berufssoldat am Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Es sei in diesem Fall "eindeutig, dass die Anschuldigung nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte", legte die vorsitzende Richterin Olivia-Nina Frigo am Mittwoch nach einem umfangreichen Beweisverfahren dar.

Für den 22-Jährigen war es um seine berufliche Existenz gegangen. Ein anklagekonformer Schuldspruch hätte wohl zum Ende seiner noch jungen Karriere beim Bundesheer geführt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Am Polterabend kennengelernt

Der Soldat, der sich mit seinen Eltern und Verwandten in einem Lokal im Prater getroffen hatte, hatte am 14. Juli 2018 eine 28 Jahre alte Frau kennengelernt, die gemeinsam mit ihrer Schwester und mehreren Freundinnen aus Süddeutschland nach Wien gekommen war, um einen Junggesellinnen-Abschied zu feiern. Fest steht, dass sie den Angeklagten zunächst sympathisch gefunden und wiederholt aufgefordert hatte, sich ihrer Runde anzuschließen, was dieser ablehnte. Am Weg zur U-Bahn lief der 22-Jährige den feucht-fröhlich gestimmten Frauen später wieder zufällig über den Weg, die sich vor einem anderen Lokal versammelt hatten. Die 28-Jährige sprach ihn erneut an, man begann Zärtlichkeiten auszutauschen und begab sich schließlich auf die Damentoilette des Lokals, wo es der Darstellung des Angeklagten zufolge zu einvernehmlichem Sex kam.

"Ich habe dieser Dame nichts angetan", hatte der junge Mann beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche versichert. Es sei von vornherein klar gewesen, "dass wir intim werden wollen und dass wir Spaß haben können".

Ohrfeige und Beschimpfungen

Detailliert beschrieb der Angeklagte, was sich in der Kabine abgespielt hatte. Die Tür sei nicht abgesperrt gewesen. 30 oder 40 Minuten hätte man sich dort aufgehalten, wobei es "wilder" zugegangen sei. Die Frau habe ihn am Hals gepackt und gekratzt, er habe ihr wiederum in die Brust gebissen. Sie habe ihm zu keinem Zeitpunkt zu verstehen gegeben, dass sie mit all dem nicht einverstanden war. Plötzlich sei die Tür aufgeflogen und die Schwester und eine Freundin der 28-Jährigen wären vor ihm gestanden, die sich offenbar auf die Suche nach ihr begeben hatten. Er habe von dritter Seite eine Ohrfeige kassiert und sei beschimpft worden: "Da habe ich meine Sachen genommen und habe diesen Raum verlassen."

Vor der Zeugenaussage der 28-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Sie dürfte jedoch ihren Angaben vor der Polizei widersprochen und sich nicht ein Mal an Details erinnert haben, die der Angeklagte zugestanden hatte, wie sich aus der Begründung für den Freispruch ergab. Der Senat führte das auf die nachgewiesene hochgradige Alkoholisierung der Frau - sie hatte eine Stunde nach dem Vorfall noch 2,38 Promille im Blut - zurück. Das habe ihr Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen getrübt, bemerkte die Vorsitzende.

"Ein definitives Nein der Frau ist nicht gefallen", fasste die Richterin ein weiteres Beweisergebnis zusammen. Insofern war nach Dafürhalten des Schöffensenats für den Angeklagten "nicht erkennbar, dass sie die Handlungen nicht gewollt hat". Die 28-Jährige, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie hatte 3.000 Euro für die erlittene seelische und körperliche Unbill - Schlafstörungen, Hämatome, Striemen im Nackenbereich und Bisswunden - geltend gemacht.

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