Wien: Mann wegen Stalking, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen

Am Freitag ist ein Mann wegen beharrlicher Verfolgung, Nötigung und Sachbeschädigung in Wien vor Gericht gestanden. Er hatte mehrmals vor dem Wohnhaus einer Frau, mit der er kurzzeitig liiert war, auf sie gewartet und geschrien und sie bis zu 128-mal am Tag kontaktiert.
Weiters drohte er ihr, er würde Nacktfotos von ihr veröffentlichen, ein Sexspielzeug an ihren Arbeitgeber schicken und ihren Sohn anzeigen. Er schlug zudem auf ihr Auto ein. Der Angeklagte war geständig.
Drohte mit "Drama"
Die Betroffene erläuterte, dem Angeklagten mehrmals gesagt zu haben, sie wolle keine Beziehung mit ihm und er solle sie nicht mehr kontaktieren. Sie blockierte ihn mehrmals auf allen Kanälen, erzählte aber, die Blockierung aus Angst wieder aufgehoben zu haben, weil er vor ihrem Wohngebäude auftauchte und drohte, es würde "Drama" geben. Der Angeklagte begründete seine diversen Drohungen folgendermaßen: "Ich wollte erreichen, dass wir quasi eine noch intensivere Beziehung haben."
Er gab außerdem zu, sich auf das Auto der Betroffenen geworfen und dieses beschädigt zu haben, als sie damit die Garage verlassen wollte. Zuvor hatte er erfahren, dass die Frau einen Freund hatte. Er verursachte dabei einen Sachschaden von über tausend Euro.
Angeklagter gab sich therapiewillig
Der Wiener bekannte sich schuldig und gab an, in Therapie gehen zu wollen. Er hätte bereits die Männerhilfe aufgesucht, müsse jedoch mit einer Wartezeit von sechs Monaten auf einen Therapieplatz rechnen. Er wolle sich außerdem bei der Betroffenen entschuldigen, ihm sei erst im Nachhinein klar, was seine Handlungen für sie bedeuten.
Das Urteil von 19 Monaten unbedingter Haft wurde unter anderem damit begründet, dass der Mann erst kurz vor dem Begehen der Straftaten aus dem Gefängnis entlassen worden war. Er weist auch eine Vielzahl an Vorstrafen vorweist. Sein Schuldeingeständnis wirkte sich mildernd auf das Urteil aus. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, Rechtsmittel anzumelden.
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