Wien: Drei Jahre Haft für 31-jährigen Einbrecher

(Symbolbild)
Die Beute konnte sich mit über 100.000 Euro bei fünf inkriminierten Fakten sehen lassen.

Zu drei Jahren unbedingter Haft ist am Montag am Wiener Landesgericht ein 31-jähriger Mann verurteilt worden, der sich seit Juli 2017 in der Bundeshauptstadt als Einbrecher betätigt hatte. Mittels eines Schraubenziehers verschaffte er sich über Terrassenfenster und Eingangstüren Zutritt zu Wohnhäusern. Die Beute konnte sich mit über 100.000 Euro bei fünf inkriminierten Fakten sehen lassen.

Bei seinem Mandanten - einem gebürtigen Serben - handle es sich um keinen Kriminaltouristen, betonte Verteidiger Philipp Wolm. Der 31-Jährige hatte sich 2016 über Facebook in eine Wienerin verliebt, zog bei dieser ein und griff ihr in beruflicher Hinsicht auch unter die Arme. Die Frau betreibt ein auf Nahrungsergänzungsmittel spezialisiertes Geschäft.

Allerdings verheimlichte der Mann seiner Partnerin seine Kokainsucht. "Er hat sich dafür geschämt", berichtete sein Anwalt dem Schöffensenat (Vorsitz: Christian Noe). Weil am Ende das Geld nicht mehr reichte, um sich seine Sucht zu finanzieren, hätte der Angeklagte einzubrechen begonnen.

"Habe nicht ausgekundschaftet"

Er sei abends und nachts ausschließlich in Häuser eingedrungen, wo kein Licht brannte, verriet der 31-Jährige. Dass sich die Einbrüche durchwegs bezahlt machten - mit weniger als 20.000 Euro ging er nie nach Hause -, sei reiner Zufall gewesen: "Ich habe nicht ausgekundschaftet." Allein das erste Faktum Anfang Juli brachte ihm mehr als 50.000 Euro ein. Neben Bargeld nahm der Mann stets Schmuckstücke mit, "und das war natürlich Markenware", räumte er ein.

Die erbeuteten Wertsachen verkaufte er im Anschluss an einen darauf spezialisierten Hehler. "Ich habe dafür nur ein Viertel bekommen", bedauerte der Angeklagte. Deshalb hätte er weitergemacht. Ende Mai wurde er festgenommen. "Ich schwöre, dass ich niemals wieder etwas machen werde", versprach er dem Gericht. Staatsanwalt Jörgen Santin meldete dessen ungeachtet gegen das Urteil, zu dem der Verteidiger keine Erklärung abgab, Berufung an. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

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