Von Nachbar gestalkt: 5.000 Euro Entschädigung

Die Rückseite einer schwarzen Polizeiuniform mit dem Wort „POLIZEI“ in Weiß.
Mann hatte Frau monatelang beharrlich verfolgt. OGH-Urteil: Privatsphäre erheblich verletzt.

5.000 Euro Entschädigung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einer Frau zugesprochen, die von ihrem Nachbar wiederholt gestalkt wurde. Dadurch wurde die Privatsphäre der Frau erheblich verletzt, der Entschädigungsanspruch der beharrlich Verfolgten ist für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, urteilte der OGH im Dezember.

Der Mann hat die Frau monatelang beharrlich verfolgt, ging ihr unter anderem auf der Straße nach, beobachtete sie im Garten und fotografierte durch das Fenster in ihr Schlafzimmer. Einmal bekam die Frau auch mit, wie ihr Nachbar in seinem Garten vor ihr onanierte. Aufgrund dieser Vorfälle wurde der Mann wegen beharrlicher Verfolgung und sexueller Belästigung rechtskräftig verurteilt.

In privater Lebensführung beeinträchtigt

Eine psychische Belastungsstörung erlitt die Frau laut OGH nicht, jedoch wurde sie in ihrer privaten Lebensführung beeinträchtigt, empfand Wut und Hilflosigkeit. Sie forderte in einem Zivilverfahren 15.500 Euro Schmerzengeld. Das Erstgericht in Korneuburg sprach ihr 3.000 Euro zu. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Wien, erhöhte auf 5.000 Euro. Begründet wurde dies mit dem besonders langen Zeitraum der Verfolgung und dem Belästigungsvorfall.

Gegen diese Erhöhung wandte sich der Beklagte in einer Revision. Der OGH setzte sich mit dieser Frage deshalb auseinander, weil es zuvor zu diesem Thema noch keine höchstgerichtliche Judikatur gegeben hatte. Die Revision wurde jedoch zurückgewiesen.

Kommentare