Versuchter Mord: Zwölf Jahre Haft

Versuchter Mord: Zwölf Jahre Haft
Ehemann konnte Scheidung nicht akzeptieren und griff neuen Freund der Frau an. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 42-jähriger Mann, der die Scheidung seiner Ehefrau nicht akzeptiert hatte, sie mit Gewalt zurückgewinnen wollte und ihren neuen Partner am 17. März 2014 niedergestochen hatte, ist am Mittwochabend im Straflandesgericht wegen versuchten Mordes schuldig erkannt worden. Das Schwurgericht (Vorsitz: Nina Steindl) verhängte zwölf Jahre Haft.

Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel mit 5:3 Stimmen äußerst knapp aus. Der neue Freund der Ex-Frau bekam ein Schmerzensgeld von 4.270 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas Reichenbach erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Martina Klein gab vorerst keine Erklärung ab.

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