"Versehentlich explodiert": 24-Jähriger zündete Bombe in Wohnung

"Versehentlich explodiert": 24-Jähriger zündete Bombe in Wohnung
Der alkoholisierte Mann gab an, dass er die Kugelbombe nur herzeigen wollte. Bilder zeigen das Ausmaß der Zerstörung.

Passanten wurden durch einen lauten Knall in einer Wohnung in Wien-Leopoldstadt aufgeschreckt, kurz darauf drang auch Rauch aus einem Fenster. Die alarmierte Berufsfeuerwehr konnte jedoch keinen Brand feststellen. 

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Es dauerte nicht lange, bis den Einsatzkräften klar wurde, was tatsächlich passiert war: Ein 24-Jähriger, der zu Besuch in der Wohnung war, wollte offenbar eine Kugelbombe herzeigen, die er im Ausland erworben hatte. Dies dürfte nicht ganz so reibungslos funktioniert haben: Die Bombe explodierte.

Bilder aus der Wohnung, die die Polizei veröffentlichte, zeigen das Ausmaß der Zerstörung: Regale wurden herausgerissen, Geschirr lag verstreut am Boden, eine Glastüre zersplitterte. Der junge Mann selbst wurde bei dem Vorfall leicht verletzt.

Weitere Blitzknallkörper sichergestellt

Er gab an, dass dies versehentlich passiert sei, und er den Gegenstand nur herzeigen wollte. Als die Polizei die Wohnung durchsuchte, spürte ein Sprengstoffspürhund weitere verbotene Blitzknallkörper auf.

Der Tatverdächtige wurde nach der notfallmedizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Der 24-Jährige wird wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt.

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Weitere Erhebungen werden von den Brandermittlern des Landeskriminalamtes Wien geführt.

"Versehentlich explodiert": 24-Jähriger zündete Bombe in Wohnung

Die Bombe hinterließ eine Spur der Verwüstung in der Wohnung.

Strafen bis zu 3.600 Euro

"Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen", schreibt die Polizei in einer Aussendung.

Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien berge großes Gefahrenpotential.

Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

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