Verhüllungsverbot: Leukämiepatient in Wien verwarnt

Verhüllungsverbot: Leukämiepatient in Wien verwarnt
26-Jähriger trug einen Mundschutz und hatte bei der Polizeikontrolle sein Attest nicht dabei.

Ein 26-jähriger Leukämiepatient ist am 17. April am Wiener Handelskai bei einer Polizeikontrolle wegen seines Mundschutzes aufgehalten worden. Dieser war ihm vom Arzt verordnet worden, um sein schwaches Immunsystem zu schützen. Die Polizisten hätten aufgrund des Verhüllungsverbots ein ärztliches Attest verlangt und eine Verwarnung ausgesprochen, schrieb das Onlinemagazin "Vice" am Montag.

Der 26-Jährige habe zwar am betreffenden Nachmittag kein Attest bei sich gehabt, jedoch den Beamten in einer nach eigenen Angaben "ziemlich aufreibenden Prozedur" mittels Vorzeigen seiner Medikamente und Bluttests auf dem Mobiltelefon schließlich den medizinischen Grund seines Mundschutzes nachweisen können, sagte er gegenüber "Vice". Andernfalls hätte er 80 Euro Strafe zahlen müssen. Laut seinem Arzt wäre der Mundschutz aber "wohl selbsterklärend" gewesen.

Die Beamten entscheiden hier nach Umständen des Einzelfalls

von Polizeisprecher Patrick Maierhofer

Polizeisprecher Patrick Maierhofer bestätigte auf APA-Nachfrage, dass der junge Mann kontrolliert worden sei. "Die Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahme. Den Beamten muss in so einem Fall glaubwürdig mitgeteilt werden, dass der Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen getragen wird", sagte Maierhofer. Das könne per Attest erfolgen, aber auch durch andere Mittel. "Die Beamten entscheiden hier nach Umständen des Einzelfalls", so der Polizeisprecher, "in diesem Fall war die Sache nach einem kurzen Gespräch erledigt."

Attest kann nachgereicht werden

Wer sich in einer solchen Situation aber nicht rechtmäßig behandelt fühlt, solle das Organmandat nicht bezahlen, sondern auf die Anzeige warten und Einspruch zu erheben, hieß es von der Polizei. Ein Nachweis der medizinischen Begründung könne auch nachgereicht werden, erklärte Maierhofer.

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