Vergewaltiger: „Wollte Freundschaft herstellen“

Die junge Frau war im Gerichtssaal, um Gewissheit zu erlangen. Ist der angebliche Serienvergewaltiger, Mustafa A., auch ihr Peiniger? Sie hatte sein Gesicht damals nicht gesehen, sich nur seine Stimme eingeprägt. Jetzt saß sie da und hörte zu.
Einstweilen sprach A., 29, ein zweifacher Familienvater, vor dem Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht. In Wien, so wirft ihm die Anklage vor, soll er in U-Bahn-Nähe drei Frauen vergewaltigt, es bei ebenso vielen versucht und drei andere sexuell belästigt haben.
A. räumte zwei Vergewaltigungen ein. Er habe „eine Freundschaft“ herstellen wollen, sei „betrunken, stark betrunken“ gewesen, sagte er. In diesen beiden Fällen ist die Beweislast erdrückend, denn bei den zwei Opfern fand man seine DNA.
Die restlichen Vorwürfe bestritt er. Darunter auch jene Vergewaltigung vom 12. März 2011, deretwegen nun die junge Frau hinter ihm saß. Ihr Anwalt beantragte, das Gericht möge sie einvernehmen.
„Bin mir sicher“
Sie erzählte von dem Morgenstunden in der Großfeldsiedlung, wie sie jemand niederriss, ein Mann auf ihr hockte, bis plötzlich der Lichtkegel eines Autos auf sie zukam und den Täter verscheuchte. „Was zahlst du?“, hatte der Peiniger gefragt. Er hatte wenig gesprochen. Doch nun war sie sich sicher: „Ich habe seine Stimme gut hören können. Ich bin mir zu hundert Prozent sicher, dass er der Täter ist.“ Monate nach dem Vorfall, erzählte sie, habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen.
In den anderen Fällen gibt es nichts Handfestes. Keine DNA belastet ihn. Opfer wollen ihn bei Gegenüberstellungen oder seine Stimme erkannt haben. Jedoch hatten die Opfer zuvor ein Fahndungsbild – er wurde in Ungarn festgenommen – des Verdächtigen gesehen. Eine Frau war sich gestern nur mehr zu 30 Prozent sicher, dass A. der Täter ist.
A. drohen bis zu 15 Jahre Haft. Die Staatsanwältin beantragte überdies die „Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“. Die Entscheidungsgrundlage dafür lieferte ihr der Psychiater Karl Dantendorfer, der A. für gefährlich hält und das Risiko, dass er rückfällig wird, für hoch einschätzt. Doch die Diagnose scheint – zumindest vorerst – auf wackeligen Beinen zu stehen. Denn A. wirkte bei den Tests nicht mit, weil er aus „kulturellen Gründen“ (sein Verteidiger) mit jener Frau, die für Dantendorfer die Testreihen durchführte, nicht reden wollte. Der Psychiater stellte aber dennoch seine Prognose – und muss nun ein neues Gutachten erstellen. Urteil im Oktober.
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