Unterlassungsvergleich

Die Telekurier Online Medien GmbH & Co KG, vertreten durch Ruggenthaler, Rest & Borsky Rechtsanwälte OG, verpflichtet sich gegenüber Frau Andrea Scherzer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Albrecht Haller, bei sonstiger Exekution es ab sofort zu unterlassen, das gegenständliche Foto (zeigend Mag. Erich Rebasso) öffentlich zur Verfügung zu stellen, insbesondere auf ihrer Website kurier.at, sowie diesen Vergleich binnen drei Monaten entsprechend dem Talionsprinzip (nicht als Pop-Up oder Grafikdatei) auf ihrer Website kurier.at für eine Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen und zwar mit der fett geschriebenen, in für Artikelüberschriften üblich großen Überschrift „ Unterlassungsvergleich“, ansonsten in für Fließtexte üblicher Schrift, unter Nennung des Gerichtes und des Aktenzeichens, der fett geschriebenen Parteien und Vertreter und des Vergleichsdatums.

Handelsgericht Wien, GZ 10 Cg 62/13t, 19.07.2013

Kommentare