Unfall mit Radfahrer: Autolenker beging Fahrerflucht

Die Polizei wurde stutzig
Der 27-jährige Radler wurde leicht verletzt, der 63-jährige Pkw-Fahrer angezeigt.

Eine 63 Jahre alter Autolenker hat nach einem Verkehrsunfall mit einem Radfahrer am Donnerstagabend in Wien-Donaustadt Fahrerflucht begangen. Der Fahrer war mit dem 27-jährigen Radler auf einer Kreuzung zusammengestoßen, der Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Der 63-Jährige wurde rund 45 Minuten nach em Vorfall an seiner Wohnadresse angetroffen und angezeigt, berichtete die Polizei am Freitag.

Beide Lenker befuhren bei grünem Licht gegen 18.30 Uhr die Kreuzung in der Lohwaggasse. Beim Abbiegen stieß der Pkw mit dem querenden Radfahrer zusammen. "Der 27-Jährige erlitt eine Ellbogenprellung und Abschürfungen am Unterschenkel", sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Der Autofahrer blieb stehen, nach einem kurzen Wortwechsel fuhr er davon.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Generell gilt, dass nach einem Unfall mit Personenschaden sofort die Polizei verständigt werden muss. Ist nach einem Unfall mit reinem Sachschaden ein Datenaustausch nicht möglich, ist ebenfalls, unabhängig vom Verschulden, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeiinspektion zu verständigen.

Wer Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden begeht, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei einer schweren Körperverletzung sind es zwei Jahre, beim Tod des Verletzten sogar drei Jahre Haft.

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